Die Vertreterversammlung als Herz der Genossenschaft

Die WG „Karl Marx“ hebt in ihrem aktuellen Bericht hervor, welche zentrale Rolle die Vertreterversammlung in der genossenschaftlichen Demokratie spiele.

Foto: Tina Merkau

Sie sei das Gremium, das die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat entgegennehme und grundlegende Beschlüsse für die gesamte Genossenschaft fasse, erläutert Claudia Mende, Assistentin des Vorstands.

Erst vor kurzem habe die Vertreterversammlung beispielsweise eine Satzungsänderung beschlossen, ein Hinweis darauf, wie wesentlich ihre Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Genossenschaft seien.

Zentrale Aufgaben und jährlicher Höhepunkt

Der wichtigste Termin im Genossenschaftsjahr sei die ordentliche Vertreterversammlung im Juni.
In der zwei- bis dreistündigen Sitzung würden Vorstand und Aufsichtsrat ihre Berichte über die vergangenen zwölf Monate vorlegen. Zur Vorbereitung erhielten alle Vertreter:innen bereits im Vorfeld umfassende Unterlagen mit relevanten Kennzahlen. Zusätzlich gebe es Vertretervorgespräche, in denen Fragen an den Vorstand ausführlich geklärt werden könnten.

Die Vertreterversammlung entscheide unter anderem über:

  • die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Verwendung des Bilanzgewinns,
  • die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats in regelmäßigen Abständen.

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung seien dabei gleichberechtigte Organe der Selbstverwaltung – ein genossenschaftliches System der Gewaltenteilung, das als „sicheres Fundament der Genossenschaft“ gelte, so Mende.

Vertreter:innen gesucht: Ehrenamt mit überschaubarem Aufwand

Viele Mitglieder hätten laut WG „Karl Marx“ zunächst Respekt vor der Aufgabe: Einige fürchteten die fachliche Komplexität, andere einen hohen zeitlichen Aufwand. Claudia Mende betont jedoch, dass sich auch Personen ohne wohnungswirtschaftliches Vorwissen gut zurechtfänden.

Dazu trügen:

  • bereitgestellte Informationsmaterialien,
  • Schulungsangebote,
  • und der Austausch mit erfahrenen Vertreter:innen

maßgeblich bei.

Auch der zeitliche Rahmen sei gut handhabbar: Der einzige verpflichtende Termin sei die ordentliche Vertreterversammlung, inklusive Vorbereitung sei dafür nicht mehr als etwa zehn Stunden im Jahr einzuplanen. Gleichzeitig gewinne man tiefe Einblicke in die Arbeit der Genossenschaft und könne aktiv mitgestalten.

Quelle: KM Magazin