Die Mitglieder haben es in der Hand

Alles Wissenswerte zur Vertreterwahl bei der PWG 1956

Blick in die Vertreterversammlung der PWG 1956 im Juni 2025. Foto: Lutz Langer

Turnusgemäß finden in diesem Jahr die Wahlen der Vertreter und Ersatzvertreter der PWG 1956 statt. „Als Mitglied haben Sie ein Recht auf Mitbestimmung. Schlagen Sie Mitglieder der 1956 vor, denen Sie es zutrauen, Ihre Interessen zu vertreten“, heißt es in der aktuellen Ausgabe der „Information der Genossenschaft“. „Da Sie sich nicht selbst nominieren können, suchen Sie sich ein anderes Genossenschaftsmitglied, das sie vorschlägt. So können auch Sie – als dann gewählter Vertreter – die Zukunft unserer Genossenschaft aktiv mitgestalten.“

Das Magazin listet auf, was alles auf die Mitgliederrepräsentanten bei einer Wahl zukommt:

Welche Aufgaben haben Vertreter?

Als Vertreter der 1956 wissen Sie mehr und haben viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu gehören:

• Aktiver Austausch mit dem Vorstand und den Mitarbeitern der 1956
• Zeitnaher und schneller Informationsfluss über wichtige Belange der 1956
• Mitwirkung bei Entscheidungen über grundsätzliche Angelegenheiten der Genossenschaft und wichtige Fragen der Unternehmenspolitik
• Überprüfung der Geschäftspolitik im Sinne der Mitglieder
• Einbringung von Vorschlägen zur Gestaltung von Wohnquartieren
• Wahl des Aufsichtsrates
• Beteiligung an Vorbereitungen und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen der 1956
• Teilnahme an der Vertreterversammlung, den vorangehenden Vertreterberatungen und an „Käse und Wein“, den traditionellen Vertretergesprächen zum Jahresende

Wie wichtig ist die Vertreterversammlung?

Die jährlich im Sommer stattfindende Vertreterversammlung ist das wichtigste Ereignis im genossenschaftlichen Leben und das höchste Beschlussgremium der 1956. Hier besiegeln Sie als Vertreter die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft im vorangegangenen Jahr. Sie fassen Beschlüsse, unter anderem zur Satzung und zum Jahresabschluss. Sie entscheiden mit, wofür Gewinne verwendet werden. Sie beschließen den Haushalt für das kommende Jahr und wählen den Aufsichtsrat. Ihre Stimme zählt nicht nur, sie hat auch Gewicht.

Wie funktioniert die Wahl?

Die Vertreterversammlung setzt sich gemäß Genossenschaftsgesetz aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern zusammen.
In der Satzung der PWG 1956 eG ist festgelegt, dass für je 60 Mitglieder ein Vertreter zu wählen ist. Die Amtsdauer umfasst fünf Jahre.

Wie sieht der Zeitplan für die Vertreterwahl aus?

28. August: Versand von Briefen an alle Mitglieder mit der Bitte, Vorschläge für Kandidaten zu unterbereiten.
25. September: Bis zu diesem Tag müssen alle Vorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sein
9. Oktober: Versand von Wahlunterlagen an alle Mitglieder der 1956: Dabei handelt es sich praktisch um die Stimmzettel. Über jene Mitglieder, die zur Wahl vorgeschlagen wurden, kann abgestimmt werden.
6. November: Der letzte Tag, an dem abgestimmt werden kann. Bis zu diesem Tag müssen die Stimmzettel beim Wahlvorstand sein.
10. November: Der Wahlvorstand stellt die Wahlergebnisse fest.
27. November: Jene Mitglieder, die als Vertreter oder Ersatzvertreter gewählt wurden, werden angeschrieben. Sie werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Bis 27. November haben sie Zeit, ihrer Wahl zuzustimmen.
11. Dezember: Die Ergebnisse der Wahlen werden öffentlich ausgelegt. Jedes Mitglied hat das Recht dazu Stellung zu nehmen.
12. Januar: Ende der Einspruchsfrist. Die Wahl der Vertreter ist damit beendet.

Quelle: Information der Genossenschaft