„Die Folgen wären steigende Wohnkosten“

Carsten Hagenau vom Arbeitskreis StadtSpuren über die Auswirkungen einer verspäteten Wärmewende

Carsten Hagenau, Sprecher des Arbeitskreises StadtSpuren. Foto: Torsten Bless

Die Energie und Wasser Potsdam (EWP) hat mehrmals betont, dass auf die Wohnungswirtschaft erhebliche Mehrkosten zukommen könnten, sollte Potsdam die Wärmewende nicht gelingen. Teilt der Arbeitskreis diese Einschätzung?

Wir teilen die Einschätzung der EWP, müssen aber wie folgt ergänzen: Das eine Problem sind die Kosten für die Wohnungswirtschaft, das andere und eigentliche Problem sind die Kosten für die Mieter und Wohnungsnutzer. Alle Kosten – seien es die für Investitionen oder die CO2-Kosten – sind zum größten Teil von den Mietern und Wohnungsnutzern zu tragen. Und tatsächlich werden die Belastungen der Mieter deutlich höher, je länger man sich Zeit lässt.

Welche Folgekosten kämen Ihrer Ansicht nach auf die Wohnungsunternehmen zu unternehmen, sollte die Wärmewende nicht bis 2035 geschafft sein?

Wie bereits vielfach dargelegt, ist der für uns und unsere Wohnungsnutzer entscheidende Termin der 1.1.2030. Bis zu diesem Stichtag muss sich die Fernwärme zu 30 % aus erneuerbaren Energien speisen.
Dass die EWP das erreicht, muss durch die EWP bis 31.12.2026 zugesichert werden. Liegt eine solche Zusicherung nicht vor oder zeigt sich, dass die EWP das nicht leisten kann, dann passiert Folgendes:
Die Wohnungsunternehmen müssten für ihre Bestandsgebäude sowie bei allen Bauvorhaben die gesetzlichen Regelungen umsetzen. Kleinteilig, Gebäude für Gebäude, müssten individuelle technische Lösungen entwickelt und erstellt werden, um die gestellten Ziele des Bundes hinsichtlich Klimaneutralität umzusetzen.
Die Folgen wären steigende Wohnkosten, auch gravierende, denn diese Investitionen würden sich natürlich auf die Höhe der Mieten und Nutzungsentgelte auswirken.

Der CO2-Preis steigt. Mit welchen für die fossile Fernwärme rechnen die Mitgliedsunternehmen? Werden sie auf Mieterinnen und Mieter umgelegt?

Die CO2-Kosten werden in Deutschland seit 1.1.2023 nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Bei gut sanierten Gebäuden bezahlt der Mieter größere Anteile der CO2-Kosten, bei einem schlechten energetischen Zustand des Gebäudes bezahlt der Vermieter den größeren Anteil. Insgesamt ist der Gebäudebestand der Genossenschaften in relativ gutem energetischen Zustand, dies trifft weitgehend auch für ProPotsdam zu. Ergo tragen die Bewohner der Unternehmen aus dem Arbeitskreis StadtSpuren den überwiegenden Teil der CO2-Kosten, etwa 80 %.
Aktuell liegen die jährlichen CO2-Kosten des Fernwärmebezugs für die Wohnungen der ProPotsdam und der Genossenschaften schätzungsweise bei ca. 2 Millionen Euro.
Der maßgebliche Wert für die Potsdamer Fernwärme liegt derzeit zwischen 60 und 80 Euro pro Tonne. Es muss von einem weiteren Anstieg des CO2-Preises ausgegangen werden. Der erwartete Wert für 2030 würde sich mehr als verdoppeln. Auch diese Kosten werden nach dem oben beschriebenen Aufteilungsschlüssel auf die Miete umgelegt.

Wäre eine Verschiebung der Wärmewende aus Sicht der Mitgliedsunternehmen tragbar? Welche Auswirkungen hätte sie auf den lokalen Wohnungsmarkt?

Uns verbindet mit der EWP eine inzwischen langjährige Zusammenarbeit, die die Analyse der Gegebenheiten und Handlungsoptionen einschließt. Insofern vertrauen wir der Expertise der Geschäftsführung der EWP, wonach eine Verlängerung der fossilen Wärmeversorgung zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Gebäudeeigentümern führen würde.
Für uns bleibt, wie bereits dargelegt, 2030 die notwendige Zielmarke.