Zuschuss für Studierende in akuter pandemiebedingter Notlage kann ab sofort bei den Studentenwerken beantragt werden
Ab sofort können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen, teilte das Studentenwerk Potsdam heute mit. Dafür habe das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.
Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Das Studentenwerk Potsdam ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden folgender Hochschulen:
- Universität Potsdam
- Fachhochschule Potsdam
- Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
- Technische Hochschule Brandenburg
- Technische Hochschule Wildau
- ESAB Fachhochschule für Sport und Management Potsdam
- Theologische Hochschule Elstal
- Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane
- Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
- Fachhochschule XU Exponential University of Applied Sciences
Antragsberechtigt sind demnach Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten. Für die Überbrückungshilfe stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerken bearbeitet und ausgezahlt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Beantragung des Zuschusses beantwortet das Studentenwerk Potsdam hier.
Die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe ist unter 0800 26 23 003 oder ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de erreichbar.
Hintergrund – Sozialauftrag der Studenten-/Studierendenwerke: Die 57 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke sind, als hochschulunabhängige, gemeinnützige Organisationen, in Deutschland für die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden zuständig. Sie haben einen gesetzlichen sozialen Auftrag. Sie betreiben an den deutschen Hochschulen Studierendenwohnheime, die Mensen, außerdem Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Sozialberatungs- und psychologische Beratungsstellen. Die Studenten- und Studierendenwerke setzen außerdem im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG um. 53 der 57 Studenten-/Studierendenwerke hatten bereits vor der Corona-Pandemie Notfall- oder Härtefonds für Studierende in Finanznot. Das Studentenwerk Potsdam betreut in seinem Zuständigkeitsbereich über 31.000 Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau.