Bebauungsplan für Krampnitzer Bergviertel wird ausgelegt

Bürger:innen können die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben

Das Bergviertel in Krampnitz. Foto: Benjamin Maltry

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 141-2 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Bergviertel“ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Das kündigte die Landeshauptstadt in einem Sonderamtsblatt an.

Vom 12. Januar bis einschließlich 20. Februar kann die Vorlage einschließlich Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam sowie unter https://mitgestalten.potsdam.de/de/stadtplanung abgerufen werden. Zudem lassen sich die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Stadtplanung, Bereich Stadtraum Nord, Hegelallee 6-10, Haus 1, 8. Etage, montags bis donnerstags 7 Uhr bis 18 Uhr, freitags 7 Uhr bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit einsehen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, entweder über das Planungsportal des Landes Brandenburg oder er per Mail an Stadtraum-Nord@rathaus.potsdam.de). Bei Bedarf können sie aber auch postalisch an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Stadtplanung, Stadtraum Nord, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, oder per Fax unter 0331 289-843892 abgegeben werden. 3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

WG „Karl Marx“, PWG 1956 und pbg schaffen 845 Wohnungen

Im Bergviertel wollen die WG „Karl Marx“, die PWG 1956 und die pbg bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dafür schlossen sie am 17. Juni 2024 mit der Landeshauptstadt Potsdam und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Rahmenvereinbarung über die Förderung von 845 Sozialwohnungen. Auf dieser Grundlage wiederum besiegelten die Landeshauptstadt und der Entwicklungsträger Potsdam die Vergabe des Bergviertels an die drei Genossenschaften. Die Landesförderung sei inzwischen bestätigt worden, so Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, im November letzten Jahres.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 15,4 ha. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der denkmalgeschützten ehemaligen Offizierssiedlung im Süden der ehemaligen Heeresreit- und Fahrschule und Kavallerieschule Krampnitz.

Wesentlicher Baustein zur städtebaulichen Entwicklung

„Der Bebauungsplan Nr. 141-2 stellt einen wesentlichen Baustein zur zielgerichteten und geordneten städtebaulichen Entwicklung des Bergviertels mit Wohnen, untergeordneten gewerblichen Nutzungen, sozialer Infrastruktur sowie entsprechenden Grün- und Freiflächen dar“, schreibt die Stadt dazu. „Aufgrund des Erhalts denkmalgeschützter Bausubstanz sowie einer drei- bis viergeschossigen Zeilenbebauung und viergeschossigen Punkthäusern wird sich das Bergviertel von den Strukturen des übrigen neuen Stadtquartiers Krampnitz unterscheiden.“

Der Bebauungsplan werde dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und die entsprechenden Lebensgrundlagen gemäß der Bestimmungen des Baugesetzbuches zu schützen. Damit leiste er „einen Beitrag zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung“.

Detaillierte Informationen finden Sie hier im Sonderamtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam auf den Seiten 37 bis 41.