Bauverein Babelsberg über die CO2-Umlage

Seit Januar 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine Abgabe erhoben.

Stufenmodell CO2-Kostenaufteilung
Quelle: BMWK © Darstellung: Josephine Braun I Projektkommunikation GmbH

Geregelt wird dies durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz, mit dessen Hilfe klimaschädliche Emissionen gesenkt werden sollen. Aber auch in den Brennstoffkosten für die Heizungsanlagen ist die CO2-Abgabe enthalten, da diese mit Gas oder Fernwärme betrieben werden. Die Mieterinnen und Mieter mussten zusätzliche Kosten zunächst allein tragen. Ab dem 1. Januar 2023 werden Vermieter an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.

Mitglieder zahlen weniger
Die Regelung hebt die Aufgabe von Vermietern hervor, ihre Mietshäuser so gut wie möglich energetisch zu sanieren und mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten sowie für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen und mit dem Warmwasser umzugehen. Daher wird ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt. Durch verantwortungsvolles Handeln kann das eigene Kostenpaket der Mieterinnen und Mieter klein gehalten werden. Festgelegt ist die Aufteilung der Kosten im CO2-Kostenaufteilungsgesetz.

Die Kosten pro Tonne CO2-Ausstoß werden jährlich steigen. Grundsätzlich hat der Bauverein Babelsberg in seinen Häusern einen Anteil von 20 bis 40 Prozent zu tragen. Einige Ausnahmen gibt es. Die Häuser in Zentrum Ost liegen im sogenannten Fernwärmevorranggebiet. Die Häuser in der Großbeerenstraße 88/90 und in der Kopernikusstraße 55/57 stehen unter Denkmalschutz. In diesen genannten Fällen darf der Vermieter, also unsere Genossenschaft, die auf ihn entfallenden Kosten noch einmal um die Hälfte kürzen.