19. Potsdamer Feuerwerkersinfonie wird verschoben

Saisonhighlight im Volkspark entfällt wegen Corona-Pandemie

Feuerwerkersinfonie im Volkspark Potsdam am 12. Juli 2019. Foto: Ingo Kniest

Die für den 16. und 17. Juli geplante 19. Potsdamer Feuerwerkersinfonie muss aufgrund der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr abgesagt und auf 2022 verschoben werden. Wie im Vorjahr wurde diese Entscheidung in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam getroffen.

„Da das derzeitige Infektionsgeschehen keine verlässliche Planung zulässt, haben wir uns mit großem Bedauern auch in diesem Jahr dazu entschlossen, die Feuerwerkersinfonie zur Vermeidung erheblicher finanzieller Risiken abzusagen. Die Absage ist uns im Jubiläumsjahr des Volksparks nun besonders schwergefallen, schließlich wollten wir mit diesem Veranstaltungshighlight einen besonderen Akzent setzen“, erklärt Bert Nicke, Geschäftsführer des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld. „Wir hoffen, dass wir den Volkspark-Klassiker dann im kommenden Jahr gebührend nachfeiern können und sich die derzeitigen Rahmenbedingungen in der zweiten Jahreshälfte deutlich entspannen, damit zumindest die für den Spätsommer und Herbst geplanten Veranstaltungsformate im Volkspark realisiert werden können“, ergänzt Nicke.

Auch in diesem Jahr laufen mit den an der Veranstaltung beteiligten Akteuren und Dienstleistern Abstimmungen, um zu klären, inwieweit bereits organisierte Dienstleistungen und Engagements in die Planungen der nächsten Feuerwerkersinfonie einfließen können.

Die bereits ab Ende 2019 bis zum Frühjahr 2020 im Vorverkauf erworbenen Tickets behalten ihre Gültigkeit für die Feuerwerkersinfonie 2022, deren Termin voraussichtlich im Sommer bekannt gegeben werden kann.

Zudem können gekaufte Tickets am jeweiligen Verkaufsort zurückgegeben werden. Aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungsabsagen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anfragen zur Kartenrückgabe kommen. Ticketkäufer, die per Kreditkarte, Lastschrift oder PayPal bezahlt haben, werden gebeten, keine Rücklastschrift vorzunehmen, da sonst Mahngebühren und Gebühren für Rücklastschriften anfallen können.