Zwischen Erleichterung und Pragmatismus

BBU und DMB reagieren auf Urteil zum Mietendeckel

In zahlreichen Print- und Onlinemedien, Fachportalen sowie im rbb-Fernsehen äußerte sich der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) erleichtert über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel. „Wir sind sehr erleichtert, dass das oberste deutsche Gericht in dieser wichtigen Frage für Rechtssicherheit gesorgt hat“, sagte BBU-Chefin Maren Kern. „Damit gibt es wieder grünes Licht für Investitionen in mehr Neubau, Klimaschutz und generationengerechtes Wohnen.“ Aufgrund der „sehr moderaten“ Mieten der BBU-Mitgliedsunternehmen würden sich deren Nachzahlungsforderungen „in engen Grenzen halten“.

Bei den BBU-Mitgliedsunternehmen wurden demnach für rund zwölf Prozent der Wohnungen, also rund 84.0000, die Mietzahlungen abgesenkt. BBU-Chefin Maren Kern ergänzte: „Für unsere Unternehmen können wir aber versprechen, dass sie sich dabei ihrer sozialen Verantwortung sehr bewusst sind und bei sozialen Härten Lösungen gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern finden werden“.

BBU-Landesgeschäftsstellenleiter Matthias Brauner sagte in der Nachrichtensendung rbb Brandenburg aktuell, dass Investitionen in mehr Neubau nun möglich seien. Er fügte hinzu: „Wir haben in Brandenburg verfügbare Flächen, die in Berlin zunehmend knapp und kompliziert sind. Das Land hat in den vergangenen Jahren seine Chance gut genutzt.“

Dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel nur für verfassungswidrig erklärt habe, weil es das Land Berlin für unzuständig hält und nicht aus inhaltlichen Gründen, betonte hingegen der Deutsche Mieterbund (DMB). Seit Jahren fordert der Deutsche Mieterbund die Bundesregierung auf, wirksam gegen die galoppierenden Mieten im laufenden Mietvertrag vorzugehen. „Außer bei der Abwälzung der Modernisierungskosten auf die Mieter:innen, die erschwert wurde, geschah aber leider nichts“, heißt es in einer Mitteilung des DMB.

Die mit viel Mühe und unter Inkaufnahme etlicher Ausnahmen verabschiedete Mietpreisbremse schütze die Mieterinnen und Mieter nicht ausreichend, sie gilt ohnehin nur für den Abschluss von neuen Mietverträgen, nicht im laufenden Mietverhältnis. Die Mieten – auch im Bestand – würden immer weiter steigen. Zahlreiche an den Bund gerichtete Vorschläge zur effektiven Mietenbegrenzung, darunter auch eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Verbesserung des Mieterschutzes, seien im Sande verlaufen. Aufgrund der Untätigkeit des Bundes habe der Berliner Senat ein die Mieterinnen und Mieter schützendes Landesgesetz erarbeitet, den Mietendeckel.

„Für uns bleibt es dabei, dass der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus einen mutigen Schritt zur Beruhigung des Berliner Mietmarkts gewagt haben“, heißt es von Seiten des DMB. Mit dem Urteil aus Karlsruhe wachse bei den Mieterinnen und Mietern die Entschlossenheit, nun bundesweit für drastische Maßnahmen zur Mietenbegrenzung und für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen zu kämpfen. „Der Einsatz für die Berliner Mieterinnen und Mieter sollte Vorbild sein. Wir brauchen endlich eine scharfe Mietpreisbremse und einen Mietenstopp im Bestand – und zwar bundesweit“ fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Quellen: BBU, DMB