Zweckentfremdung verschärft, Zweitwohnsteuer erhöht

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember

Auch eine Kampagne zur Balkonbegrünung beschlossen die Stadtverordneten. Foto: Pixabay/Talpa

Die Stadtverordnetenversammlung tagte am 3. Dezember. Dabei wurden Beschlüsse gefasst, die direkt oder indirekt auch den Wohnungsmarkt betreffen. Unter anderem die PNN haben die Ergebnisse zusammengefasst.

Potsdam kündigt Wasservertrag mit der EWP

Oberbürgermeisterin Noosha Aubel will das System der Wasserversorgung in der Stadt neu ordnen. Nach dem Votum der Stadtverordneten kann der seit 1998 gültige Wasserversorgungsvertrag mit der Stadtwerke-Tochter Energie und Wasser Potsdam (EWP) fristgerecht gekündigt werden – zum 31. Dezember 2025, mit Wirkung zum 31. Dezember 2027. Die EWP bleibt damit bis Ende 2027 verpflichtet, die Versorgung vollständig zu gewährleisten. Die Stadt muss in der Zeit einen neuen Partner suchen. Ein solches „Kündigungszeitfenster“ für den laufenden Vertrag gibt es nur alle fünf Jahre.

Hintergrund der Kündigung seien „gebühren- und vergaberechtliche Risiken“ bei dem seit mehr als 20 Jahren geltenden Vertragsmodell, heißt es aus dem Rathaus. Es bestünden „Zweifel an der Marktgerechtigkeit der vereinbarten Entgelte“. Verwiesen wird dabei hauptsächlich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Mai. Das Gericht hatte Gebührensatzungen aus den Jahren 2010 bis 2012 kassiert.

Bis spätestens März 2026 soll die Verwaltung einen Vorschlag für ein neues Betriebsmodell vorlegen. Dabei werden vor allem drei Varianten geprüft: eine Eigenbetriebs-Lösung; eine Betriebsführung über die Stadtwerke Potsdam (SWP) im Rahmen einer sogenannten Inhouse-Vergabe sowie eine öffentliche Ausschreibung an einen externen Betreiber.

Anwendung des Bauturbos

Die Stadtverordneten haben beschlossen, dass die Stadtverwaltung weitgehend eigenständig entscheiden kann, ob ein Bauvorhaben für Wohnungen die Zustimmung im Sinne des Bauturbos erhält. Weicht ein Vorhaben von der Beschlusslage der Stadtverordneten ab, bleibt die Zustimmung weiterhin dem Stadtparlament vorbehalten. Über erteilte Zustimmungen und Ablehnungen wird der Bauausschuss regelmäßig informiert. Mit dem jetzt beschlossenen Rahmen soll Potsdam das neue Instrument rechtssicher anwenden und zugleich die Planungshoheit der Stadt wahren.

Zweckentfremdung wird verschärft

Die Verwaltung soll die Zweckentfremdungsverbotssatzung verschärfen, um den Wohnraum in Potsdam besser zu schützen. Künftig soll es unzulässig sein, Bestandswohnungen durch Grundrissänderungen in Mikroapartments umzuwandeln. Zudem soll die Kurzzeitvermietung von Wohnraum an wechselnde Nutzer – etwa über Plattformen wie Airbnb –als Zweckentfremdung in die Satzung aufgenommen werden. Künftig sollen Bürger:innen über das Portal mitgestalten.potsdam.de Hinweise über zweckentfremdete Wohnräume melden können.

Zweitwohnungsteuer wird erhöht

Zum 1. Januar 2026 wird die Landeshauptstadt deutlich anheben. Der Steuersatz steigt von bisher 20 auf künftig 25 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Die Zweitwohnungsteuer soll auch Anreize setzen, Zweitwohnungen aufzugeben oder als Hauptwohnsitz zu melden, damit Potsdam mehr Schlüsselzuweisungen erhält und zusätzliche Wohnungen auf den angespannten Mietmarkt gelangen.

Kampagne zur Balkonbegrünung

OB Aubel soll eine Kampagne mit begleitendem Wettbewerb zur Begrünung von Balkonen und Blumenkästen entwickeln. Begrünte Balkone hätten positive Effekte für das Stadtklima und die Luftqualität, heißt es in der Antragsbegründung.