Zustimmung und Kritik für Baulandkommission

Die BID über die Empfehlungen der Baulandkommission

In einer Medieninformation mit dem Titel „Guter Wein mit viel Wasser“ der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft vom 02. Juli 2019 teilen die im Dachverband zusammengefassten Verbände ihre Zufriedenheit mit einer Vielzahl der Empfehlungen der Baulandkommission mit, äußern aber auch Kritik angesichts einiger der Vorschläge, die auf einer Pressekonferenz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ebenfalls am 02. Juli 2019 vorgestellt wurden.

Wie Axel Gedaschko, Präsident des GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und derzeit geschäftsführender Verband der BID) betont, hätte die BID „andere Akzente“ als die Kommission gesetzt. Skepsis herrsche bei den Verbänden der BID, weil die Empfehlungen lediglich Appellcharakter hätten und damit für einen „Durchbruch bei der Baulandmobilisierung und den Baugenehmigungszahlen“ nicht ausreichen würden. Entscheidend sei, so Gedaschko, „welcher Impuls bei den Stadträten und Verwaltungen letztlich ankommt“.

Als „absolut richtig“ wird die Empfehlung der Bodenbevorratung durch die Gemeinden bezeichnet. Modifizierend wird allerdings hinzugefügt, dass Bodenbevorratung ein langfristiges Ziel sei, dagegen aber auf Grund des derzeit herrschenden akuten Baubedarfs Grundstücke „so schnell wie möglich aktiviert werden“ müssten.

Als positiv bezeichnet die BID die Flexibilisierung des § 17 der Baunutzungsverordnung, die ein Überschreiten der festgelegten Obergrenze der baulichen Nutzung und somit den Dachgeschossausbau und die Aufstockung ermögliche.

Die BID-Verbände befürworteten zudem die von der Kommission vorgeschlagene Umweltdatenbank, die Umweltberichte bundesweit zusammen- und zur Verfügung stellt.

Positiv hervorgehoben werden darüber hinaus die empfohlene Verlängerung des § 13 b BauGB zur erleichterten und schnelleren Ausweisung von Bauland, die Flexibilisierung des § 34 Abs. 3a BauGB zur erleichterten Kompensationszahlung für Eingriffe in die Natur sowie die Einführung der neuen Baugebietskategorie ‚dörfliches Wohnen‘. Begrüßt werde ferner die sogenannte Experimentierklausel, die Investoren mehr Freiheitsspielräume beim Lärmschutz bzw. bei Nutzungskonflikten zwischen Gewerbebetrieben und heranrückender Wohnbebauung einräume.

Dagegen wird von der BID grundsätzlich bemängelt, dass mit vielen der Empfehlungen auch „neue Möglichkeiten zur Regulierung und Reglementierung des Wohnungsbaus“ geschaffen würden. Kritisch äußert sich die BID beispielweise gegenüber der vorgeschlagenen Verlängerung des Zeitraums des Vorkaufsrechts von zwei auf drei Monate oder der „Forcierung des Erbbaurechts, wie sie die Baulandkommission wünscht“.

Im Sinne eines Fazits fordert die BID „eine stringentere Politik“. Die Pressemitteilung zitiert Gedaschko mit der Mahnung, man könne nicht „einseitig die Hürden für Investoren erhöhen, ohne gleichzeitig die kommunale Verwaltung in die Lage zu versetzen und in die Pflicht zu nehmen, Baulandausweisungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen“.

Die vollständige Stellungnahme der BID können Sie hier nachlesen. Den vollständigen Bericht der Baulandkommission erhalten Sie hier: Handlungsempfehlungen-Baulandkommission.pdf.

 

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

02.07.2019