Wohnungswirtschaft: Städtebauförderung vereinfachen

GdW und Bundesverband der Stadtentwickler fordern verlässliche Unterstützung

GdW-Chef Axel Gedaschko. Foto: GdW/Nils Hasenau

Corona-Pandemie, Energiekrise, Klimawandel, Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land: Die Herausforderungen der Städte seien enorm und erforderten eine große Kraftanstrengung. Um den Transformationsprozess bewältigen zu können, seien die Kommunen auf eine starke und verlässliche Unterstützung durch die Städtebauförderung von Bund und Ländern angewiesen, sagen der GdW und der Bundesverband der Stadtentwickler in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der Bedarf an Städtebaufördermitteln steige, gleichzeitig gebe es immer mehr Ausgabereste – also nicht abgerufene Mittel aus dem Programm. Denn so wirksam die Städtebauförderung vor Ort sei, so bürokratisch und umständlich seien ihre Verfahren. Komplizierte Vorschriften und unflexible Verfahren, die Bund, Länder und Kommunen vorgeben und von Antragstellern zu erfüllen seien, müssten sich dringend ändern, fordert Monika Fontaine-Kretschmer. „Städtebauförderung muss einfacher und flexibler werden. Das kann nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen dies als gemeinsame Aufgabe verstehen. Wir müssen die Städtebauförderung als ideales Instrument einer gemeinwohlorientierten integrierten Stadtentwicklung weiterentwickeln und dabei das akute Problem der Ausgabereste lösen“,  so die Vorständlerin des Vorstand des Bundesverbands DIE STADTENTWICKLER. „Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass Bund und alle Länder sich gemeinsam auf den Weg machen, diese Problematik verbindlich zu lösen. Auch dass nun erstmals wie  von uns gefordert, eine zweijährige Verwaltungsvereinbarung für 2023/2024 vom Bund vorgelegt wird, freut uns sehr, stellt es doch eine große Erleichterung in der Praxis dar. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrungen im Fördermittelmanagement haben wir weitere konkrete Vorschläge erarbeitet, wie sich die Ausgabereste abbauen lassen. Dann kommen die Mittel auch schneller in den Kommunen an. Wir als Stadtentwicklungsunternehmen unterstützen alle Beteiligten gerne bei der konkreten Umsetzung, gemeinsam Ausgabenreste zügig abzubauen sowie einen erneuten Anstieg zu vermeiden.“

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, fordert eine rasche Anpassung des Erfolgsprogramms: „Die Städtebauförderung ist für die Entwicklung lebenswerter und resilienter Städte gerade in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Bund, Länder und Kommunen haben bereits erkannt, dass man gemeinsam daran arbeiten muss, dass die Städtebauförderung auch die Wirkung entfalten kann, für die sie vor mehr als 50 Jahren geschaffen wurde“, so Gedaschko. „Jetzt kommt es darauf an, die Vorschläge zügig umzusetzen, damit durch mehr Flexibilität und Vereinfachung auf allen Ebenen die Mittel dort einsetzt werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden.“

Aktuell stelle der Bund jährlich 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit, rechnen beide Organisationen vor. Davon profitierten deutschlandweit mehr als 2.200 Projekte in rund 2.000 Kommunen. Allerdings reiche das Geld vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht aus. Daher fordern die Verbände bereits seit langem, die Städtebaufördermittel auf jährlich 1,5 Milliarden Euro aufzustocken.

Neben dem Fördermittelbedarf seien in den letzten Jahren auch die Ausgabereste gestiegen – von 4 Millionen Euro auf 680 Millionen Euro zwischen 2011 und 2021. „Auch wenn die Kommunen das vom Bund bereitgestellte Geld noch nicht abrufen konnten, brauchen sie es dringend, um ihre städtebaulichen Maßnahmen vollständig umsetzen zu können“, betonen die Verbände.

Das gemeinsam von GdW und dem Bundesverband DIE STADTENTWICKLER vorgelegte Positionspapier zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Städtebauförderung biete eine Reihe von Lösungsvorschlägen. Die Vorschläge setzten bei der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern an, richteten sich aber auch an die Länder, die für die Ausgestaltung der Förderverfahren verantwortlich seien, und nähmen auch die Kommunen in den Blick, die die Anträge bearbeiten.