Wohnungswirtschaft fordert Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Die Wohnungswirtschaft appelliert an den Bundesrat, in seiner heutigen Sitzung die vor einem Jahr beschlossene Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wieder zurück zu nehmen.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, erklärt die Forderung: „Wir unterstützen die Bundesratsinitiative des Saarlandes, Polystorol-Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD mit einer Ausnahmeregelung als ’nicht gefährlichen Abfall‘ einzustufen. Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit für die Modernisierung und den Neubau von Wohnungen. Schon jetzt kommt es zu unnötigen Verzögerungen und Kostenexplosionen auf den Baustellen.“

Hintergrund ist die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Diese schreibt vor, dass Polystyrol mit einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) seit dem 1. Oktober als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Die Folge: Trotz verschiedener Nachbesserungserlässe in den Ländern haben viele Wohnungsunternehmen Probleme, ihre Dämmstoffabfälle zu entsorgen. Denn zahlreiche Entsorgungsunternehmen nehmen dieses Material gar nicht mehr an. Für den nun plötzlich gefährlichen Abfall fehlen den Verbrennungsanlagen die Genehmigungen, oder sie haben die technischen Voraussetzungen nicht. „Unsere Unternehmen brauchen dringend praktische Lösungen zur rechtssicheren Entsorgung dieser Abfälle“, fordert Gedaschko. Es könne nicht sein, dass die Politik neue Regelungen beschließe und die Unternehmer dann mit den negativen Auswirkungen alleine lasse. Erhebliche Kostensteigerungen entstehen nämlich nicht nur durch höhere Annahmekosten bei den Verbrennungsanlagen. Es kommen darüber hinaus Transportkosten hinzu, weil derzeit nur einzelne Verbrennungsanlagen über eine entsprechende Anlagengenehmigung verfügen.

Die Wohnungswirtschaft fordert eine bundesweit einheitliche und praxistaugliche Regelung zur Polystorol-Entsorgung. Es ist unbestritten, dass HBCD-haltige Dämmstoffe aus dem Umweltkreislauf entfernt werden müssen. Dies ist jedoch ebenso über eine thermische Verwertung von Polystorol-Abfällen zusammen mit anderen Baumischabfällen, wie sie bisher praktiziert wird, vollständig möglich. Die jetzigen Regelungen der AVV gehen damit über die europäischen Vorschriften hinaus und werden so zum unnötigen Hindernis für das bezahlbare Wohnen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung des GdW, 15. Dezember 2016