Wohnungswirtschaft begrüßt Ausnahmeregelung bei der Dämmstoffentsorgung

Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, eine Ausnahmeregelung für Polystyrol-Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD zu schaffen. Diese Dämmstoffe sollen befristet auf ein Jahr nicht als ‚gefährlicher‘ Abfall gelten und können wie bisher entsorgt werden.

Der entsprechende Verordnungsentwurf wird nun mit der Bitte um unmittelbaren Erlass der Bundesregierung zugeleitet. „Diese Übergangsregelung würde den Wohnungs- und Bauunternehmen Luft verschaffen, um die aktuellen Probleme bei der Dämmstoffentsorgung zu regeln“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. So könnten die bisherigen Entsorgungswege solange genutzt werden, bis eine abfallrechtliche Lösung gefunden ist. Der GdW-Präsident appellierte an die Bundesregierung, die entsprechende Verordnung so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.

Hintergrund ist die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Diese schreibt vor, dass Polystyrol mit einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) seit dem 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Als Folge haben viele Wohnungsunternehmen Probleme, ihre Dämmstoffabfälle zu entsorgen. Mit dem Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag soll nun eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD möglich werden. Dieser Aufschub ermöglicht es den Fachgremien des Bundes und der Länder, rechtskonforme Anforderungen für die HBCD-haltigen Abfälle für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung des GdW, 16. Dezember 2016