Einige Wohnungsgenossenschaften haben Modelle entwickelt, um ihren Mitgliedern eine genossenschaftliche Form der privaten Altersvorsorge zu ermöglichen.
Das teilte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) gestern mit. In dieser Altersvorsorge ist eine analoge Wohnkostenreduzierung im Alter vorgesehen, beispielsweise durch Zeichnung zusätzlicher Anteile, Vergabe von Dauerwohnrechten oder die Nutzung von Altersvorsorgeprodukten bei genossenschaftlichen Spareinrichtungen.
Einen Überblick über die aktuelle Nutzung dieser Vorsorgeform bietet die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, heißt es von Seiten des BBU. So kann das genossenschaftliche Wohnen eine Alternative zum Wohneigentum sein. Es bietet eine höhere Planbarkeit bei den Wohnkosten und einen geringeren Eigenkapitalbedarf in Höhe des Genossenschaftsanteils. Darüber werden den Mitgliedern durch ihre Genossenschaft mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung ermöglicht sowie ein Schutz vor Kündigung geboten.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Altersvorsorge durch Mitgliedschaft und Sparen in Bau- und
Wohnungsgenossenschaften finden Sie HIER.
Quelle: Homepage des BBU /Aktuelles, 30. August 2016