Wohngemeinnützigkeit kehrt zurück

Bundesregierung: „Weitere starke Säule für bezahlbares Wohnen“

Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Foto: GdW/Urban Ruths

Das Bundeskabinett hat am 5. Juni die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen. Die Bundesregierung setzt damit nach eigenen Worten eine Vereinbarung aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Mit Hilfe der neuen Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbarer Wohnraum in Deutschland geschaffen werden. Von der Regelung könnten zunächst etwa 100 Körperschaften, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine oder Unternehmen und rund 105.000 Mieterinnen und Mieter profitieren.

„Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land“, sagte dazu eine nach eigenem Bekunden sehr erfreute Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Soziale Unternehmen, Vereine und Stiftungen können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 % der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter.“

GdW: „Größerer und langfristiger Wurf nötig“

„Das Instrument der Wohngemeinnützigkeit kann in der von der Regierung geplanten Ausrichtung einer Steuererleichterung dabei helfen, dass Institutionen wie Vereine und Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden“, würdigt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, den Entwurf. „Angesichts des riesigen Wohnungsmangels reicht es aber bei Weitem nicht aus.“

Angesichts von 800.000 Wohnungen in Deutschland sei „zur Lösung dieser Herkulesaufgabe ein größerer und langfristiger Wurf in Form eines funktionierenden Fördersystems für bezahlbaren Wohnraum in deutlich größerer Zahl notwendig“, so Gedaschko. „Angesichts der aktuellen Wohnungsbaukrise müssen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen. Das geht angesichts der dauerhaft höheren Zinsen bei gleichzeitig rundum gestiegenen Kosten nur über ein kurzfristiges Zinsprogramm.“ Mithilfe einer Zinssubvention auf ein Prozent könnten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Kombination mit der seriellen und modularen Bauweise dann wieder bezahlbare Wohnungen in deutlich größerer Zahl zu Mieten von rund 12 Euro – statt aktuell 18 bis 20 Euro – pro Quadratmeter und Monat schaffen.

Zur dauerhaften Sicherung von bezahlbarem Wohnraum müssten „Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ihre Hausaufgaben machen“. Dafür seien vor allem genügend bezahlbarer Grund und Boden und eine ausreichende finanzielle und letztlich mietdämpfende Förderung notwendig. „Ansonsten bleibt die Mitte der Gesellschaft beim Wohnen – der sozialen Frage unserer Zeit – auf der Strecke.“