Wohngeldstärkungsgesetz für 2020 novelliert

Bundesweit sollen rund 600.000 Haushalte von der Leistungserhöhung profitieren, davon 180.000 erstmals oder erneut

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Das Wohngeldstärkungsgesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, entlastet zukünftig Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. Zugleich seien mehr Haushalte als bisher wohngeldberechtigt, darunter auch viele, die bisher auf SGB II- (Arbeitslosengeld II) und SGB XII-Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen sind, schreibt der BBU. Deutschlandweit sollen rund 660.000 Haushalte von der Leistungserhöhung profitieren, rund 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Zum 1. Januar 2022 werde zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Mit der Novelle werde das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Mieten der letzten Jahre angepasst. Die letzte Wohngeldreform erfolgte im Jahr 2016.

Die jetzige Reform führe größtenteils zu einer Erhöhung des bisher gezahlten Wohngeldes. Darüber hinaus werde eine Vielzahl von Haushalten erstmalig beziehungsweise wieder antragsberechtigt sein, heißt es weiter.  Neben der Anhebung der Miethöchstbeträge werden demnach auch die Freibeträge für Schwerbehinderte erhöht.

Aktuell Wohngeldbeziehende, deren Bewilligungszeitraum bis ins nächste Jahr hineinreicht, würden automatisch eine Neuberechnung sowie einen neuen Bescheid erhalten.

Wohngeld stellt keine Sozialleistung dar, sondern dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete geleistet. Eine Antragsberechtigung sollte also in jedem Fall dann geprüft werden, wenn die Mietbelastung im Hinblick auf das eigene Einkommen zu hoch erscheint.

Zum 1. Januar 2022 werde zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre werde das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Anpassung soll verhindern, dass zukünftige Einkommensanstiege, die nur die Verbraucherpreisentwicklung ausgleichen, zu einer Reduktion oder dem Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Die Dynamisierung des Wohngeldes soll zudem vermeiden, dass Haushalte aufgrund von steigenden Miet- und Verbraucherpreisen auf Grundsicherung angewiesen sind.

Quelle: BBU