Länder- und Verbändeanhörung zur Verordnung gestartet
Am 19. Juli startete die Länder- und Verbändeanhörung zur Wohngeldverordnung. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Damit wird nach Angaben der Bundesregierung eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland garantiert. Das Wohngeld wurde letztmalig im Rahmen des Inkrafttretens des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1. Januar 2023 erhöht, die bis dahin größte Reform des Wohngeldes seit Einführung der Leistung.
„Das Leben in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich teurer geworden“, wurde dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zitiert. „Damit Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Arbeitende und Familien auch weiterhin bezahlbar bleibt, werden wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro erhöhen. Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten z.B. zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss.“
Zugleich verwies die SPD-Politikerin auf zusätzlich vorgesehene Investitionen von 3,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau auf dann insgesamt 21,65 Milliarden Euro bis 2028. „Zudem stehen für die neue Förderung von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment für 2024 und 2025 nun insgesamt zwei Milliarden bereit.“