Wie Vermieter den Mietendeckel umgehen wollen

BMV-Chef berichtet in der Berliner Zeitung von „Tricks“ / IVD-Geschäftsführerin kontert scharf

Auch wenn die meisten Vermieter sich an die Regelungen des Mietendeckels halten würden, gebe es einige schwarze Schafe“, schreibt die Berliner Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Das Blatt zitiert den Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild: „Bei uns haben sich viele Betroffene gemeldet, deren Vermieter offenbar mit verschiedenen Tricks den Mietendeckel umgehen oder sich mit Vereinbarungen unterschiedlichster Art die Mietzahlungsansprüche für den Fall der Verfassungswidrigkeit sichern wollen.“ Beispiele dafür seien unter anderem Versuche, neue Wohnmietverhältnisse mit Gewerbemieten zu versehen oder andere Nutzungsverträge anzubieten, für die der Mietendeckel nicht greife. Andere Vermieter würden die Einzahlung des den gedeckelten Mietpreis überschreitenden Betrags auf ein Treuhandkonto verlangen, so der BMV-Chef. Andere wiederum würden horrende Sicherheitszahlungen fordern für den Fall, dass der Mietendeckel noch gekippt werde. Reiner Wild berichtet in dem Artikel von einer „Individualvereinbarung“, bei der ein Vermieter eine Sicherheit in Höhe von 25.000 Euro forderte. Sollte der Mieter dies nicht leisten, räumte sich der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht ein.

Solche Forderungen wie auch Schreiben mit der Behauptung, dass der Mietendeckel als verfassungswidrig eingestuft werden wird und dass Mieter, die die Differenzbeträge nicht begleichen, in Zahlungsverzug geraten würden, verunsichere die Mieter natürlich, so der BMV-Geschaftsführer. Vielfach werde bei neuen Verträgen auch eine „Schattenmiete“ (Reiner Wild) verlangt, bei der die Mieter vertraglich zu einer den Mietendeckel übersteigenden Miete verpflichtet werden. Mitunter stünden also zwei Miethöhen im Vertrag, die sich um mehrere Hundert Euro unterscheiden können, heißt es.

Die Vorsitzende des Immobilienverbandes IVD Berlin-Brandenburg, Kerstin Huth, widerspricht laut der Berliner Zeitung der Kritik von Seiten des BMV scharf. Vermieter, die sich für den Fall absichern, dass der Mietendeckel nicht mehr gilt, würden im Einklang mit geltendem Recht handeln, wird sie im Artikel zitiert. In Berlin würden zwei Mietrechtsregimes nebeneinander exisitieren, so Huth weiter: Der Mietendeckel regele öffentlich-rechtlich zwar die Höhe der Miete. Welche Miete vertraglich vereinbart würde, sei aber privatrechtlich durch das BGB bestimmt, heißt es weiter. Es sei keine Trickserei, Vorkehrungen zu treffen, da das Mietendeckelgesetz entweder gekippt werde oder 2024 sowieso auslaufe, so die IVD-Chefin. Versuche, Wohnungen über Gewerbemietverträge zu vermarkten, verurteilte sie, hielt dies jedoch für Einzelfälle „verzweifelter Einzeleigentümer, die nicht wissen, wie sie ihre Kredite abbezahlen sollen“. Dass professionelle Hausverwaltungen so vorgehen würden, könne sie sich nicht vorstellen.

Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe vom 29. April 2020