Wichtiger Baustein zur Schaffung neuen Wohnraums: Vergaberecht für Bauleistungen vereinfacht

Seit heute gilt in Deutschland ein einfacheres und flexibleres Vergaberecht für Bauleistungen. Damit hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine weitere Maßnahme umgesetzt, die auf dem Wohngipfel im September 2018 beschlossen wurde.

Bundesinnenminister Horst Seehofer betont: Die Erleichterungen im Vergaberecht sind ein wichtiger Baustein im Maßnahmenpaket der Bundesregierung, um neuen Wohnraum zu schaffen und den Bestand aufzuwerten.

Im Mittelpunkt der Reform steht die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A“ (VOB/A).

In ihrer neuen Fassung wurden mehrere vergaberechtliche Wertgrenzen angehoben:

  • Freihändige Vergaben – bei denen ein Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss – sind nun bis zu einer Höhe von 100.000 Euro erlaubt (bisher: 10.000 Euro).
  • Eine beschränkt-öffentliche Ausschreibung – bei der gezielt Unternehmen angesprochen werden können – ist bis zu 1 Million Euro zulässig (bisher: 150.000 Euro).

Ich würde es sehr begrüßen, wenn nun auch die Länder dem Beispiel des Bundes folgen und das Vergaberecht vereinfachen würden, so Bundesinnenminister Seehofer.

Die Regelungen gelten für Baumaßnahmen zu Wohnzwecken und sind zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Sie betreffen vor allem kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, von denen viele an das Vergaberecht gebunden sind. Außerdem gilt die Regelung auch für Baumaßnahmen, die nicht unmittelbar Wohnraum schaffen, die aber damit im Zusammenhang stehen (z.B. Infrastruktur für neue Wohngebiete).

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat