Im ersten Teil der BBU Reihe „Blinklicht“ geht es um Belegungs- und preisgebundene Wohnungen in Brandenburg.
2011 waren rund 84.828 Wohneinheiten in Brandenburg belegungs- und preisgebunden. Doch die Bindungen laufen aus. Im Jahr 2017 seien es nur noch 40.897 gewesen. Ob dadurch die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum gefährdet sei, beleuchtet Dr. Wolfgang Schönfelder, Leiter der Landesgeschäftsstelle des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in Potsdam in der Beitragsreihe Blinklicht.
Schönefelder erklärt, dass nach der Wende durch Inanspruchnahme von Fördermitteln belegungs- und preisgebundene Wohnungen entstanden seien. Die Fördermittel seien insbesondere im Bereich Modernisierung, Instandsetzung und Neubau verwendet worden. Viele der Wohnungsunternehmen, die Fördermittel in Anspruch genommen hätten, seien Mitglied der BBU, heißt es.
Je nach Wohnungsteilmarkt lägen die Mieten in Höhe der Fördermieten oder sogar darunter. An Orten mit höheren Leerstand sei die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum auch ohne Förderung gegeben. In anderen Regionen sei sie weiterhin nötig. 50 Prozent des Mietwohnungsbestandes sei in Händen der BBU-Unternehmen und der Mietpreis liege unter dem örtlichen Niveau. Das bremse die Mietpreisentwicklung.
So hätten die Bestandsmieten 2017 im preisfreien Bestand durchschnittlich bei 5,03 Euro/m² und mit Preisbindungen bei 4,98 Euro/m² Wohnfläche in Brandenburg gelegen, heißt es. Im Berliner Umland lägen die Durchschnittsmieten bei 5,53 Euro/m² und im Metropolenraum bei 4,77 Euro/m² Wohnfläche. Laut Schönfelder bedeute dies, dass die Wohnungen, bei denen die Belegungs- und Preisbindungen ausgelaufen seien, keinen Preissprüngen unterlägen und somit ebenso in die Kategorie „bezahlbarer Wohnraum“ eingeordnet werden müssten.
Pauschal ließe sich daher nicht begründen, dass mit dem Wegfall einer Preis- und Belegungsbindung die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum gefährdet sei. Weiterhin sollen geeignete Instrumente genutzt werden, um Untersuchungen individuell vor Ort durchzuführen, die darüber entscheiden sollen, ob, wo und wie viele Belegungs- und Preisbindungen nötig seien.
Quelle: BBU