Was passiert am Brauhausberg?

Veräußerung der Grundstücke ist an Bedingungen geknüpft.

Die MAZ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über den „zweiten Anlauf zum Verkauf am Brauhausberg“.

In der neuen Beschlussvorlage stehe im Gegensatz zur ersten Version, dass die Grundstücke nur veräußert werden sollen, wenn der Investor die Errichtung von Wohnungen mit Mietpreisbindung oder von Studentenwohnungen zu den Konditionen des Studentenwerkes für mindestens 20 Prozent der gesamten Wohnfläche zusichere.

Am kommenden Mittwoch werde mit einer finalen Entscheidung, die ursprünglich schon vor der Sommerpause gefällt werden sollte, gerechnet, so die Zeitung. Wegweisend wird sie auch für das Terassenrestaurant „Minsk“ sein.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung