Die PNN berichten über mögliche Auswirkungen der vom Bund geplanten Wohngeldkürzungen auf Potsdam. In diesem Jahr sollten bundesweit 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2027 jährlich zwei Milliarden Euro.
Der entsprechende Gesetzentwurf sei Anfang Juli vom Bundeskabinett beschlossen worden, müsse aber noch im Bundestag beraten werden. Nach den bisherigen Plänen würden weniger Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben, zugleich könnten die Leistungen für verbleibende Empfänger sinken.

Welche konkreten Folgen dies für Potsdam hätte, sei nach Angaben der Stadt derzeit noch nicht absehbar. Im Jahr 2025 habe es laut amtlicher Statistik 3.325 Wohngeldhaushalte in Potsdam gegeben. Anfang August 2026 seien unter den Wohngeldhaushalten 1.824 Rentnerhaushalte, 329 Haushalte von Alleinerziehenden und 64 studentische Haushalte gewesen.
Wie viele Potsdamer künftig weniger oder kein Wohngeld mehr erhalten würden, könne das Rathaus bislang nicht beziffern. Weitergehende Informationen zur Umsetzung des Gesetzentwurfs und zu den daraus resultierenden Auswirkungen lägen der Stadt noch nicht vor.
Die geplanten Einsparungen könnten nach Einschätzung der Verwaltung allerdings zusätzliche Kosten für Potsdam verursachen. Ehemalige Wohngeldempfänger könnten bei entsprechendem Anspruch künftig andere Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Insbesondere die Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt müssten von den Kommunen getragen werden.
Betroffen sein könnten nicht nur Mieter, sondern auch selbstnutzende Immobilieneigentümer. Sie könnten bislang über das Wohngeld einen sogenannten Lastenzuschuss erhalten. Der Verband Wohnen im Eigentum warne angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für diese Haushalte.
Auch eine von der Bundesregierung erwartete Entlastung der kommunalen Verwaltung sei aus Sicht des Potsdamer Rathauses bislang nicht eindeutig erkennbar. Zwar könnte die Zahl der Wohngeldanträge sinken. Gleichzeitig sei jedoch mit zusätzlichem Aufwand durch Beschwerden, Beratungen sowie die Abstimmung mit anderen Sozialleistungsträgern zu rechnen. Restriktivere Voraussetzungen beim Wohngeld könnten zudem dazu führen, dass Betroffene verstärkt andere Sozialleistungen beantragten.
Quelle: PNN








