Erste Reaktionen auf Entwurf aus Wohnungswirtschaft und Mieterverein

Über die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse berichteten am 18. Oktober MAZ, PNN, Tagesspiegel und Berliner Zeitung. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe den entsprechenden Referentenentwurf in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung gegeben. Im Koalitionsvertrag sei eine Verlängerung „bis zum Jahre 2029“ vereinbart worden.
Die Mietpreisbremse sorge in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfe. Sie laufe aktuell bis Ende 2025. In welchen Gebieten sie Anwendung finde, entscheide die jeweilige Landesregierung. Wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen solle, sehe der Entwurf nun höhere Anforderungen vor. Sie sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, heiße es aus dem Justizministerium. Eine Verschärfung der Bremse sei in der Vorlage nicht vorgesehen.bezahlbarer
Bereits am Vortag gab es erste Reaktionen.
GdW: „Alle Register für bezahlbaren Wohnraum ziehen“
„In der aktuellen Wohnungsbaukrise ist es für das Entstehen von neuem, bezahlbarem Wohnraum und das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung, dass das ohnehin schon sehr restriktive deutsche Mietrecht nicht noch weiter verschärft wird“, betonte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Denn angesichts allseits stark gestiegener Preise muss die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungswirtschaft für die enormen Herausforderungen von Wohnungsmangel und Klimazielen unbedingt verbessert statt immer weiter eingeschränkt werden.“
Vor diesem Hintergrund seit es zu begrüßen, dass bei der Mietpreisbremse den Kommunen lediglich die Möglichkeit zur Verlängerung gegeben werden soll, sie dafür aber künftig auch nachweisen müssten, welche Maßnahmen sie zur Beseitigung des Wohnungsmangels konkret ergriffen hätten. „Weitere Verschärfungen des Mietrechts, die ursprünglich angedacht waren, dürfen kein Thema mehr sein, denn der Koalitionsvertrag mit seinen Vorhaben zum Mietrecht wurde vor der sogenannten Zeitenwende verabredet. Seitdem sind die Preise enorm gestiegen.“
Das eigentlich befristete Instrument der Mietpreisbremse hätte innerhalb seines Wirkungszeitraums nicht zur Folge, dass der Weg für bezahlbaren Wohnungsneubau geebnet worden wäre, sagt Gedaschko. „Eine Verlängerung der Mietpreisbremse sehen wir daher grundsätzlich extrem skeptisch. Es braucht einen klaren Anreiz für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunen, dass Genehmigungsverfahren schneller und einfacher werden und ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt wird – damit so der vom Bundesverfassungsgericht geprüfte Grundsatz, dass die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument ist, auch tatsächlich erfüllt wird.“
Es müssten jetzt alle Register für mehr bezahlbaren Wohnungsbau gezogen werden. Damit ein echter Bau-Turbo gezündet werden kann, müsse das Baugesetzbuch so gestaltet werden, dass der Bau von Wohnungen gegenüber anderen Belangen regelmäßig im Vordergrund stehe. „Dazu muss die Schaffung von Wohnraum gerade in sogenannten Mangelgebieten ganz offiziell als ‚überragendes öffentliches Interesse’ behandelt werden. Dabei ist auch die angedachte befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau in Form des § 246e BauGB-E unbedingt notwendig. Sie muss in die Gesetzesnovelle zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung aufgenommen werden. Dann kann sie ein wirksamer Hebel werden, um den Wohnungsmangel in unserem Land zu bekämpfen.“
ZIA: „Weitere Verschärfungen wären jetzt Gift“
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss warnte vor weiteren Verschärfungen im Mietrecht. „Die Mietpreisbremse hat keine Entspannung am Wohnungsmarkt gebracht. Dieses Instrument taugt also nicht, um den Mangel an Wohnraum zu lindern“, sagte ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Um Mieterinnen und Mietern mehr bezahlbare Wohnungen anbieten zu können, sei es wichtig, dass Deutschland alle Möglichkeiten nutze, um Extra-Wohnraum zu schaffen und auch den Neubau auf Touren zu bringen. „Eins steht fest: Weitere Verschärfungen im Mietrecht wären jetzt Gift“, betont Schöberl.
Die Mietpreisbremse sei bei ihrer Einführung als befristete Maßnahme geplant gewesen. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft sei es gut, dass der Gesetzentwurf jetzt immerhin vorsehe, die Verantwortlichen vor Ort verstärkt in den Blick zu rücken. „Es ist richtig, dass die Kommunen nachweisen müssen, was sie gegen die angespannte Wohnungssituation unternommen haben“, sagt Schöberl.
Die Bundesregierung habe mit der Förderung über das KfW-Programm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) und mit den geplanten Erleichterungen im Baugesetzbuch die „richtige Richtung eingeschlagen“, analysiert die ZIA-Präsidentin. „Jetzt geht es darum, diesen Kurs noch konsequenter fortzusetzen, damit Investoren, die gern mehr Wohnraum schaffen wollen, diesen Wunsch auch in die Tat umsetzen.“
„Lage auf dem Mietmarkt ist prekär“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte, dass die Mietpreisbremse laut Pressebericht nicht – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – bis Ende 2029 gelten, sondern bereits Ende 2028 enden werde. „Die Lage auf dem Mietmarkt ist prekär – bereits jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten überlastet. Den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor immer weiter steigenden Mieten frühzeitig enden zu lassen, ist daher kontraproduktiv“, erklärte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. „Dringend erforderlich für eine funktionierende Mietpreisbremse ist aus Sicht des Mieterbundes weiterhin die Abschaffung aller Ausnahmen bis auf Neubau. Außerdem muss der Stichtag für den Neubau von derzeit 2014 auf 2024 angehoben werden.“
Der Deutsche Mieterbund erinnerte zudem an die Umsetzung der weiteren im Koalitionsvertrag vereinbarten mietrechtlichen Reformen und fordert ihre zügige Umsetzung. Dazu gehörten die Absenkung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen im Bestand von derzeit 15 auf dann 11 Prozent, den Ausschluss der Möglichkeit zur Kündigung nach vollständiger Begleichung aller Mietschulden (sog. Schonfristzahlung), die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts und die Verbesserung des Nebenkostenrechts für Mieterinnen und Mieter. „Der Justizminister sollte die Sorgen der Mieterinnen und Mieter endlich ernst nehmen und neben einer funktionierenden Mietpreisbremse auch den Weg frei machen für die Umsetzung der weiteren vereinbarten Reformen“, forderte Weber-Moritz.