Stellungnahme zur ersten Lesung der Reform des Baugesetzbuchs
Im Bundestag wurde am 10. Oktober in erster Lesung über die Reform des Baugesetzbuchs betraten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte schon zuvor in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess gefordert: „Die Bundesregierung hat durch die Ergänzung des Baugesetzbuches um den sogenannten Bau-Turbo den Gesetzesentwurf aus Mietersicht leider verschlechtert“, konstatierte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. „Es besteht die Gefahr, dass dadurch nicht mehr bezahlbare Mietwohnungen entstehen, sondern sogar Schutzinstrumente für Mieter ausgehebelt werden. Investoren von Luxusneubauten und teuren Dachaufstockungen wird hingegen ein städtebaulicher Freifahrtschein erteilt. Der Bundestag muss den Gesetzesentwurf dahingehend ändern, dass der Bau-Turbo vorrangig für mehr bezahlbare Mietwohnungen sorgt und Mieterinnen und Mieter nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden.“
„Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nutzlos“
Anlässlich der Lesung zur Reform des Baugesetzbuches hat sich der DMB einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen im Rahmen eines gemeinsamen Appells angeschlossen, das sich für die Streichung dieses geplanten Bau-Turbos ausspricht. Der DMB vermisst insbesondere zentrale Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter beim Vorkaufsrecht. „Der Gesetzesentwurf enthält zwar einige zu begrüßende Erweiterungen des kommunalen Vorkaufsrechts wie z. B. die Erweiterung auf sog. Share Deals, versagt aber bei der Wiederherstellung des Instruments in Milieuschutzgebieten“, schreibt der Verband. Das Bundesverwaltungsgericht habe Anfang November 2021 die gängige Praxis der Kommunen, Häuser in Milieuschutzgebieten vorab zu kaufen, um somit eine drohende Verdrängung der Mieterschaft aus ihren Wohnungen zu verhindern, gestoppt. Seitdem sei das Instrument für mehr Mieterschutz in der Praxis nicht mehr anwendbar. „Demnach kann das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten weiterhin nur bei Schrottimmobilien ausgeübt werden und ist damit nutzlos im Kampf gegen Verdrängung und Gentrifizierung. Aus unserer Sicht verstößt der Gesetzesentwurf damit gegen den Koalitionsvertrag und muss nachgebessert werden“, so Siebenkotten.
Positiv hervorzuheben sei nach Ansicht des DMB jedoch, dass die zeitliche Befristung von Instrumenten wie § 201a BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt aufgehoben werden soll. Auf Grundlage dieses Paragrafen könnten Kommunen ihre Vorkaufsrechte nutzen oder Baugebote erlassen, daher sei eine Entfristung wichtig. Dagegen würden andere Regelungen wie § 250 BauGB zum Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen lediglich um zwei weitere Jahre verlängert. „Insbesondere § 250 BauGB hat seit seiner Einführung 2021 deutlich sichtbare und nachhaltige Effekte auf angespannte Wohnungsmärkte gehabt. Der Deutsche Mieterbund fordert den Bundestag auf, die Umwandlung von Mietwohnungen dauerhaft zu beschränken“, fordert Siebenkotten.
Den gemeinsamen Appell des Verbändebündnisses zur Streichung des Bau-Turbos finden Sie hier.