Urteil: Sozialer Wohnungsbau verpflichtet nicht für die Ewigkeit

Wohnungsbaugenossenschaft klagt mit Erfolg.

Immobilienunternehmen dürfen aus öffentlich geförderte Sozialwohnungen früher oder später auf dem freien Markt anbieten. Das berichten mehrere Medien und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Zulässig sei demnach nur eine zeitlich befristete Sozialbindung, die endet, wenn die gewährten finanziellen Vorteile aufgebraucht sind – in der Regel nach etwa 15 Jahren. Das gelte selbst dann, wenn die Kommune dem privaten Investor günstig Bauland überlassen habe, entschieden die Richter.

Geklagt hatte eine Wohnungsbaugenossenschaft aus Hannover.

Das Urteil kann in Gänze hier nachgelesen werden.

Quellen: Bundesgerichtshof, Süddeutsche Zeitung