Überteuert vermietet

Möblierte Wohnungen, die nur kurzzeitig zu hohen Preisen vermietet werden, verschärften das Wohnungsproblem in Potsdam, berichtet die MAZ / Ferienwohnungen sollen genehmigungspflichtig werden

Foto: ErikaWittlieb/Pixabay

Das Bündnis „Stadt für alle“ habe vor Kurzem mit Unterstützung des Recherchenetzwerks „Correctiv“ aus Berlin die Verbindungen zwischen überteuerten möblierten Wohnungen in Potsdam und einem „intransparenten Geflecht von Finanz- und Immobilienfirmen“ zusammengetragen, das bis in das Steuerparadies Panama reiche. Reaktionen und Konsequenzen aus Verwaltung und Politik der Stadt Potsdam habe es bislang jedoch nicht gegeben, so die Autoren des Dossiers.

Die MAZ traf zwei berufstätige Mieter des Hauses Zeppelinstraße 52. Mittlerweile gebe es in ihrem und dem benachbarten Haus im Besitz des selben Eigentümers kaum noch langjährige Mieter, so ihre Beobachtung. Für ihre 166 Quadratmeter große Wohnung zahle ihre Wohngemeinschaft inklusive aller Nebenkosten rund 1.330 Euro im Monat. Eine möblierte Drei-Zimmer-Wohnung im selben Haus mit 50 Quadratmeter Fläche sei im Internet für 949 Euro Warmmiete angeboten worden, eine weitere Drei-Zimmer-Wohnung mit 77 Quadratmeter für 1.149 Euro. Die Mieter dürften laut der Anzeige maximal ein Jahr in der Wohnung leben. Die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen sei auf zwei in der kleineren und vier in der größeren Wohnung beschränkt worden. Die maximale Mietdauer werde laut der beiden Altmieter dazu genutzt, regelmäßig die Pauschalmiete zu erhöhen. Eine 85 Quadratmeter große Wohnung koste mittlerweile 1.349 Euro monatlich, zuvor seien es noch 1.299 Euro gewesen.

Auf Anfrage der MAZ habe das Rathaus nun reagiert: „Die in dem Dossier aufgeführten Sachverhalte verweisen darauf, dass auch der Immobilienmarkt in Potsdam nicht von globalen Finanzströmen abgekoppelt ist.“ Der Verwaltung sei bereits bekannt, „dass Wohnraum möbliert und dann wesentlich teurer oder nur noch zur vorübergehenden Nutzung angeboten wird“. Dieser Wohnraum stehe für Menschen, die dort längerfristig ihren Lebensmittelpunkt begründen wollten, nicht mehr zur Verfügung. Preiswerter Wohnraum stehe in Gefahr, dem Markt entzogen zu werden, so die Stadt.

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Unterdessen soll die bereits seit Jahren geforderte Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum in Potsdam soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, meldet die MAZ ebenfalls. Das habe die Verwaltung auf Anfrage der Fraktion Die Andere mitgeteilt. So solle es „ab einer gewissen Dauer“ einen Genehmigungsvorbehalt für Wohnungsleerstand als Form der Zweckentfremdung geben. Genehmigungspflichtig werde auch die Umwandlung von Wohnraum zur gewerblichen Nutzung und ab einer gewissen Nutzungsdauer zum Zwecke der Fremdbeherbergung, so die Auskunft der Stadt. Betreffen könnten die Regelungen unter anderem Partner der Internet-Plattform Airbnb, über die rund 400 Ferienwohnungen in Potsdam angeboten würden. Eine reale Übersicht über die Nutzung von Privatwohnungen als Ferienunterkunft gebe es bislang nicht. Kritiker monierten, dass Ferienwohnungen dem regulären Wohnungsmarkt verloren gehen. Die damit einhergehende Verknappung treibe die Mietenspirale weiter nach oben.

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Quelle: MAZ, Ausgabe vom 24. Juli 2020