Laut Destatis gelten 77 % der Nachwuchsakademiker:innen als armutsgefährdet.
Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verfügt über ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 867 Euro pro Monat. Für Auszubildende mit eigener Haushaltsführung lag das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen bei 1.240 Euro im Monat (Median). Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. August nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 mit. Unter den genannten Gruppen mit eigener Haushaltsführung werden hier Studierende sowie Auszubildende jeweils ab 18 Jahren verstanden, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden und/oder Auszubildenden zusammenleben.
Knapp die Hälfte (47 %) ihres Einkommens beziehen Studierende mit eigener Haushaltsführung aus Unterhalt von Eltern und aus BAföG-Leistungen Für Studierende, die allein oder mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenleben, ist die eigene Erwerbstätigkeit mit 41 % eine wichtige Einnahmequelle. Knapp 32 % machte private Unterstützung wie Unterhaltszahlungen von Angehörigen aus, 15 % BAföG-Leistungen oder Stipendien und knapp 13 % sonstige Einkünfte wie etwa Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.
Betrachtet man die Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung, macht das eigene Erwerbseinkommen mit 80 % einen deutlich größeren Anteil am Gesamteinkommen aus. Dagegen bezogen sie ihr Einkommen zu deutlich geringeren Teilen aus privater Unterstützung beispielsweise von Eltern (knapp 7 %). Auch der Anteil der BAföG-Leistungen fiel mit knapp 2 % am Gesamteinkommen wesentlich geringer aus.
Für 41 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung waren Unterhaltszahlungen beispielsweise von Eltern die wichtigste Einkommensquelle. Mehr als ein Drittel (36 %) der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verdiente sein Geld überwiegend selbst, sprich mit einer eigenen Erwerbstätigkeit als Haupteinkommensquelle. Für gut 14 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung waren BAföG-Leistungen oder Stipendien die wichtigste Einkommensart.
Bei Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung überwog für 91 % das eigene Erwerbseinkommen als wichtigste Einkommensquelle. Unterhaltszahlungen von Eltern und anderen Angehörigen waren nur für 2 % und BAföG-Leistungen nur für 1 % dieser Auszubildenden die Haupteinkommensquelle.
Wohnkostenbelastung überdurchschnittlich hoch
Geringen finanziellen Spielraum lassen Studierenden und Auszubildenden vor allem auch ihre Ausgaben für Wohnen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nicht mehr im Elternhaus, sondern allein oder mit anderen Studierenden und Auszubildenden zusammenleben. 2023 lag der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für diese Studierenden bei 54 %, für diese Auszubildenden bei 42 % – und damit deutlich über der Wohnkostenbelastung der Gesamtbevölkerung (25 %).
Liegt die Wohnkostenbelastung auch nach Abzug erhaltener wohnungsbezogener Transferleistungen noch bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr traf das auf knapp zwei Drittel der Studierenden zu (61 %), die einen Haushalt allein oder zusammen mit anderen Studierenden und Auszubildenden bewohnten. Unter der vergleichbaren Gruppe der Auszubildenden galt knapp die Hälfte (47 %) als überbelastet durch ihre Wohnkosten. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung lag der Anteil bei 13 %.
Akute Armutsgefährdung
Dass viele Studierende und Auszubildende über ein insgesamt vergleichsweise geringes Einkommen verfügen, liegt auch daran, dass sie sich in einer Lebensphase befinden, in der sie in ihre Ausbildung und somit in ihr Humankapital und in ihr späteres Berufsleben investieren. Diese Einkommenssituation zeigt sich auch in Indikatoren wie der Armutsgefährdungsquote. Gut ein Drittel (35 %) aller Studierenden und 18 % aller Auszubildenden waren laut EU-SILC 2023 armutsgefährdet – unabhängig davon, ob sie allein, in WGs oder noch im Elternhaus wohnten. Höher war das Armutsrisiko für diejenigen, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden und Auszubildenden zusammenlebten: Unter ihnen betrug die Armutsgefährdungsquote der Studierenden 77 % und der Auszubildenden 54 %. Zum Vergleich: Insgesamt waren gut 14 % der Bevölkerung in Deutschland armutsgefährdet.
Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). Laut EU-SILC 2023 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1.314 Euro netto im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen bei der Armutsgefährdung auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2022.
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