Studie: Mietpreisbremse ohne Langzeiteffekt

Essener Forscher stellen nur schwache Preisdämpfungen fest.

Im Juni 2015 ist das Mietnovellierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz räumt den Bundesländern ein, Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren und Preisanstiege bei Neuvermietungen mithilfe der Mietpreisbremse zu regeln. Um negative Anreize für die Modernisierung oder den Neubau von Objekten zu vermindern, hat der Gesetzgeber sie von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wissenschaftler vom RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. in Essen nahmen die Wirkung des Gesetzes unter die Lupe. Ihre Ergebnisse zeigten robuste, aber schwache preisdämpfende Effekte der Mietpreisbremse, so das Institut. Für Wohnungen im unteren Preissegment und mit niedriger Ausstattung sei die Wirkung am höchsten. Jedoch seien diese Preiseffekte nach einem Jahr schon nicht mehr sichtbar.

Die Forscher beobachteten, dass sich Vermieter nach Einführung der Regulierung bei Mietpreiserhöhungen zunächst zurückgehalten hätten. Als die angekündigten Sanktionen bei widerrechtlichen Preiserhöhungen nicht eingetreten seien, hätten die Immobilieneigentümer die Mieten wieder angeglichen. Zudem könnten Mieter oft nicht überprüfen, ob ihre Miete zu hoch sei. Langfristig könne die Mietpreisbremse also nicht als einzige Lösung zur Bewältigung der Wohnungsnot herhalten.

Die komplette, in englisch verfasste Studie können Sie hier herunterladen.

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