Streit um Berliner Mietspiegel

Zwei Berliner Landgerichte sorgen mit unterschiedlichen Urteilen für Rechtsunsicherheit

Klagegegenstand waren die Berliner Mietspiegel aus dem Jahr 2015 und 2017 gewesen, welche die durchschnittlichen Mietpreise durch die ortsübliche Vergleichsmiete festsetzten. In Berlin wurde gegen die Wirksamkeit der Mietspiegel vor zwei unterschiedlichen Kammern des Landgerichts geklagt. Über die Urteile berichtete jetzt der „Tagesspiegel“.

Das erste Urteil bezog sich auf den Mietspiegel 2015 und wurde vor Kurzem von der 63. Kammer des Landgerichts gefällt. Die Richter hätten den Mietspiegel auf Grundlage eines Gutachtens für untauglich erklärt, so die Zeitung. Er sei als Grundlage für die Mieterhöhung unzureichend. In dem neuen Urteil der 67. Kammer des Landgerichts geht es um den Mietspiegel von 2017. Hier habe das Gericht für die „Stichhaltigkeit der ortsüblichen Miete nach Mietspiegel“ entschieden. Die zur Urteilsfindung eingeholten Gutachten wiesen „statistische Unsicherheit“ auf. Laut Tagesspiegel bedeute dies, dass Mietstreitigkeiten in den Stadtteilen Spandau, Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten auf der Grundlage von Gutachten entschieden werden können.

Hintergrund der Urteile waren Klagen der Deutsche Wohnen AG zum Mietspiegel. In Spandau habe das Unternehmen zuvor versucht, den Mietspiegel 2015 für unwirksam zu erklären und sei damit durchgekommen. Mit dem neuen Urteil seien jedoch „Verfahrensfehler“ aufgedeckt worden, schreibt das Blatt.

Der Tagesspiegel schreibt, dass das Landgericht hierzu verkündet habe das „weder Gericht noch Gutachter bewiesen hätten, ob und warum der Mietspiegel die ortsübliche Miete nicht korrekt abbilde.“ Es habe sich gezeigt, dass der Mietspiegel sowohl „methodisch und wissenschaftlich“ dem Gutachten überlegen sei, da weitaus mehr Daten für die Aufstellung der Mietspiegel zugrunde lägen.

Der Tagesspiegel weist daraufhin, dass die Deutsche Wohnen öffentlich erklärt habe, „den Berliner Mietspiegel zu 100 Prozent unserem Mieterhöhungsverlangen als Begründungsmittel zugrunde gelegt“ zu haben. Dies stehe im Gegensatz zu den Klagen vor Gericht, die den Mietspiegeln  anfechten wollten.

Quelle: Berliner Tagesspiegel