Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf der Insel Neu Fahrland

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam bringt in die Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Änderung des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 143 „Westliche Insel Neu Fahrland“ ein.

Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 7. Mai 2014 gefasst. Ziel der Planung ist es, durch die Schaffung eines attraktiven, innenstadtnahen Wohnstandortes, der durch Geschäfts- und Bürogebäude, kleinteilige Nahversorgungsstrukturen sowie Grün- und Freiflächen ergänzt werden soll, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der westlichen Insel von Neu Fahrland zu sichern.

Zur Konkretisierung der Planungsziele des Bebauungsplans wurde im Frühsommer 2021 ein Werkstattverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis zum Herbst in einer entsprechenden Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

Mit der aktuell vorgeschlagenen Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sollen eine abgestimmte Entwicklung für den gesamten westlichen Teilbereich der Insel Neu Fahrland bis zum Sacrow-Paretzer-Kanal gewährleistet werden sowie die Uferzone am Weißen See von baulichen Anlagen freigehalten werden. Die Einbeziehung der östlich der Tschudistraße gelegenen Flächen dient der Sicherung der geplanten Straßenbahntrasse und der erforderlichen Verkehrsflächen für die künftige Anbindung der Straße Am Großen Horn.

Ergänzend hierzu soll der Stadtverordnetenversammlung empfohlen werden, eine Veränderungssperre für Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 143 „Westliche Insel Neu Fahrland“ zu beschließen. Mit dem Sofortbeschluss kann grundlegenden Veränderungen begegnet werden, die der Umsetzung der Planungsziele in den vorgesehenen Erweiterungsbereichen des Bebauungsplans entgegenstehen.

Quelle: Bereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam