Es drohe aber kein Verlust der Wohnung, sage Brigitte Meier.
Wer jetzt einen Antrag auf Wohngeld stelle, könne in vier Monaten, also gegen Ende Januar 2024, mit der Entscheidung der Potsdamer Behörden rechnen, berichtete die MAZ (2. Oktober). Der Antragsstau ziehe sich seit April durch das Jahr und bleibe seither auf diesem hohen Niveau.
Wie aus der Antwort der Stadt auf die Nachfrage Hans-Jürgen Scharfenbergs (Die Linke) hervorgehe, bleibe dieser Zustand bestehen. Das große Problem der Verwaltung seien die aufwendigen und alles andere als digitale Bearbeitungsprozesse, schreibt die Zeitung.
„Durch eine verspätete Wohngeldauszahlung droht kein Wohnungsverlust“, versuchte Sozialbeigeordnete Brigitte Meier am Mittwoch im Hauptausschuss zu beschwichtigen. Die Landeshauptstadt bezahle entsprechende Mietschulden für die schuldlos säumigen Mieter. Die Verantwortlichen für Wohngeld stimmten sich hierfür mit dem Bereich Soziale Wohnhilfen ab, so Pressesprecherin Juliane Güldner.