Städtebauförderung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen

Mit dem Ukraine-Krieg stehen auch die Brandenburger Kommunen vor der Herausforderung, die geflüchteten Personen angemessen unterzubringen.

Auf Initiative Brandenburgs wurde nun mit dem Bund Einvernehmen darüber erzielt, dass Kommunen dafür bereits bewilligte Mittel aus der Städtebauförderung nutzen können. „Wir brauchen pragmatische Lösungen, um die Kommunen darin zu unterstützen, für geflüchtete Menschen angemessenen Wohnraum zu schaffen und diese bestmöglich in die Stadtgesellschaft einzubinden“, so Bauminister Guido Beermann. „Über die Städtebauförderung können die Kommunen nun in einem bestimmten Rahmen leerstehende Wohnungen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Folge des Krieges baulich herrichten.“

Konkret können Brandenburger Kommunen, die bereits Städtebaufördermittel erhalten, die bereits bewilligten Fördergelder begrenzt und in Abstimmung mit dem Land dafür verwenden, um leerstehende Wohnungen baulich instand zu setzen. So sollen die Städte und Gemeinden unterstützt werden, ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für Kriegsflüchtlinge schaffen zu können. Eine entsprechende Abfrage des MIL bei den Kommunen hat hier einen punktuellen und zielorientierten Bedarf ergeben. Diese Ausnahmeregelung des Landes Brandenburg ist mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen koordiniert. Sie gilt zunächst befristet bis Mitte des Jahres und hat eine kürzere Zweckbindung von zwei Jahren als bei der herkömmlichen Verwendung der Städtebaufördermittel. Die Kommunen beteiligen sich mit einem Eigenanteil.

Weitere Informationen für Kommunen gibt es auf der Homepage des LBV.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung