Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) habe die Förderbedingungen für interkommunale Kooperationen (IKK) im Rahmen der Städtebauförderung vereinfacht.

Wie das Ministerium mitteilte, könnten Kommunen künftig leichter gemeinsame Projekte entwickeln und dafür Fördermittel aus den Programmen Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE), Lebendige Zentren (LZ) und Sozialer Zusammenhalt (SZH) erhalten.
Ziel sei es, die Zusammenarbeit zwischen Städten, Gemeinden und Ortsteilen zu stärken und gemeinsame Lösungen für Herausforderungen der Daseinsvorsorge zu ermöglichen.
Förderung für Bürgerhäuser, Treffpunkte und Freiflächen
Nach Angaben des MIL richte sich die Förderung insbesondere an Projekte mit überörtlicher Bedeutung. Förderfähig seien beispielsweise:
- Bürgerhäuser und Begegnungsorte,
- soziale Treffpunkte,
- Kultur- und Bildungseinrichtungen,
- Gebäude für öffentliche Nutzungen,
- Grünflächen und Parks,
- Plätze und Freiräume,
- Erschließungsmaßnahmen,
- Modernisierungen privater Gebäude,
- städtebauliche Ordnungsmaßnahmen.
Die Projekte müssten einen Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge leisten und ein öffentliches Interesse für mehrere beteiligte Kommunen besitzen.
Bis zu 90 Prozent Förderung möglich
Wie das Ministerium weiter mitteilte, könnten Investitionsvorhaben sowie vorbereitende Planungen, Konzepte und Untersuchungen im Einzelfall mit bis zu 90 Prozent Bundes- und Landesmitteln gefördert werden.
Je nach Förderprogramm lägen die Schwerpunkte auf unterschiedlichen Zielsetzungen. Während das Programm Lebendige Zentren insbesondere die Stärkung von Stadt- und Ortskernen sowie die Sicherung von Versorgungsstrukturen unterstütze, fokussiere sich Sozialer Zusammenhalt auf die Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse. Das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung begleite dagegen sowohl Wachstums- als auch Schrumpfungsprozesse von Städten und Gemeinden.
Kooperationen zwischen Zentralen Orten und Umland im Fokus
Die Förderung richte sich überwiegend an Zentrale Orte gemäß Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, die gemeinsam mit Gemeinden ihres Verflechtungsraumes kooperieren. Nach Angaben des Ministeriums seien darüber hinaus auch Kooperationen mit grundfunktionalen Schwerpunktorten oder zwischen Städten und ihren Ortsteilen möglich.
Eckpunktepapier als Voraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung sei die Erarbeitung eines Eckpunktepapiers (EPP). Darin müssten die beteiligten Kommunen ihre gemeinsamen Entwicklungsziele sowie bestehende Herausforderungen darstellen. Das Papier werde beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht und bilde die Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Programmaufnahme.
Eine feste Antragsfrist gebe es nicht. Nach Angaben des Ministeriums könnten Vorschläge fortlaufend eingereicht werden.
Chancen für gemeinsame Stadt- und Regionalentwicklung
Mit den vereinfachten Förderbedingungen solle die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt werden. Gerade bei Themen wie Begegnungsorten, sozialen Infrastrukturen, Quartiersentwicklung oder Grün- und Freiraumgestaltung könnten Kommunen auf diese Weise Projekte umsetzen, die allein oft schwieriger zu realisieren wären.
Quelle: Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL)








