Anträge können bis 30. November gestellt werden.
Bund und Länder wollen gemeinsam die Städtebauförderung fortsetzen. Ab 2024 sollen für insgesamt fünf Jahre Fördermittel bereitgestellt werden. Das teilt das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mit. Die Förderung wird in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ erfolgen. Es können sowohl Kommunen als auch gemeindliche interkommunale Kooperationen gefördert werden.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ist die Erstellung und regelmäßige Fortentwicklung eines umfassenden integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Schwerpunkte der Förderung sind:
- die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren,
- die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen.
Die städtebauliche Erneuerung und Weiterentwicklung soll nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ unter anderem zur Nachverdichtung, zur Revitalisierung von Brachflächen und damit zur Reduzierung der Freiflächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen. Bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Gesamtmaßnahme ist der Klimaschutz beziehungsweise die Anpassung an den Klimawandel im Sinne der klimagerechten und klimaresilienten Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Mobilitätswende in den Kommunen sollte Teil der Planungen sein.
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