Stadtpolitik muss sich erneut zur Zukunft des Angergrunds positionieren

Die PNN berichteten, dass die bereits vor Jahren geräumte frühere Gartensparte Angergrund in Babelsberg erneut zum politischen Thema werde.

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Der Projektentwickler Tamax wolle demnach mit Verweis auf das neue Bauturbo-Gesetz der Bundesregierung einen neuen Versuch starten, um das Areal sowie eine angrenzende Fläche für den Wohnungsbau zu entwickeln.

Laut Zeitungsbericht könnte auf den Flächen, je nach politischer Entscheidung, ein größeres innerstädtisches Wohnquartier mit mehreren hundert Wohnungen entstehen. Profitieren könnte davon auch der Potsdamer Kleingartenverband VGS, der nach juristischen Auseinandersetzungen mit Tamax finanziell angeschlagen sei.

Hintergrund: Frühere Pläne für 650 Wohnungen scheiterten politisch

Bereits im Jahr 2020 habe Tamax Pläne für ein Quartier mit rund 650 Wohnungen für 1.200 Menschen vorgestellt. Trotz vorhandener Infrastruktur und Anwendbarkeit des Potsdamer Baulandmodells sei das Vorhaben damals an einer linksgetragenen Mehrheit in den städtischen Gremien gescheitert. Gründe seien unter anderem Sorgen um hohe Wertsteigerungen für den Investor gewesen. Der Flächennutzungsplan weist das Areal weiterhin als Grünfläche aus.

Tamax habe gegenüber der PNN nun erklärt, das Unternehmen setze sich „für ein lebenswertes, modernes Quartier mit bezahlbarem Wohnraum“ ein und sehe gute Chancen, gemeinsam mit Verwaltung und Politik eine Lösung zu entwickeln.

Bauausschuss befasst sich mit neuen Varianten

Die PNN schreiben, dass die städtische Bauverwaltung mittlerweile „grundsätzlich städtebauliche Eignung“ für Teile des Angergrund-Areals sehe. Es gebe laut Rathaus erste neue städtebauliche Varianten, die am Dienstag im Bauausschuss vorgestellt werden sollten.

Geprüft werde auch, ob mithilfe des neuen Bauturbo‑Gesetzes auf ein reguläres Bebauungsplanverfahren verzichtet werden könnte. Diese Entscheidung müsse jedoch die Stadtpolitik treffen.

Gerichtsurteil aus 2024 verändert die Ausgangslage

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin‑Brandenburg aus dem Jahr 2024 habe die Situation verschoben. Der Bebauungsplan, mit dem die Stadt eine erneute Kleingartennutzung sichern wollte, sei damals gekippt worden, unter anderem, weil die Lärmbelastung durch die Nutheschnellstraße nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Aus Sicht der Verwaltung zeige dieses Urteil, dass Kleingärten an dieser Stelle rechtlich schwer durchsetzbar seien. Der Investor habe der Stadt dem Bericht zufolge konkrete Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

Finanzielle Verflechtung: Kleingartenverband VGS im Fokus

Die PNN berichten außerdem über einen finanziellen Aspekt: Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen musste der Kleingartenverband VGS laut Vergleich rund 137.000 Euro an Tamax zahlen.

Tamax‑Chef Kai‑Uwe Tank habe angedeutet, dass bei einer Umsetzung des Wohnbauprojekts auch finanzielle Entlastungen für den VGS denkbar seien, etwa durch Rückerstattungen aus künftigen Projekterlösen.

Parallel dazu sei bei einer weiteren Kleingartenfläche eine Zahlung von 340.000 Euro Thema. Beide Vorgänge stünden auf der Tagesordnung einer Mitgliederversammlung des VGS, bei der über einen Zusatzbeitrag beraten werde, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Ausblick

Die PNN halten fest:

  • Die Entwicklung des Angergrunds sei politisch hochsensibel,
  • rechtlich komplex,
  • und mit finanziellen Risiken für den Kleingartenverband verbunden.

Ob das Areal künftig zum Wohnungsbau freigegeben werde, müsse die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Das neue Bauturbo‑Gesetz und das OVG‑Urteil könnten dabei eine Neubewertung ermöglichen.

Quelle: PNN