Stadtentwicklung in Potsdam: Kleingärten im Fokus und Ausbaupläne in Golm

In Potsdam stehen sowohl der Erhalt von Kleingärten als auch neue Wohnbaupläne zur Diskussion.

Foto: Josephine Braun

Beschlüsse und Debatten zeigen die Spannungsfelder der Stadtentwicklung.

Politik lässt Erhalt von Kleingärten prüfen

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung habe sich für den Erhalt von Kleingartenanlagen eingesetzt, die nach bisherigen Planungen für Wohnungsbau weichen könnten. Darüber berichtete die MAZ. Konkret gehe es unter anderem um die Kleingartensparte „Am Habichtweg“ in Bornstedt. Diese sei laut aktuellem Entwurf der Rahmenplanung Bornim/Bornstedt für eine vollständige Überbauung vorgesehen.

Auf Antrag der BfW-Fraktion habe die Stadtverwaltung nun den Auftrag erhalten zu prüfen, ob die betroffenen Kleingartenflächen erhalten werden könnten. Alternativ solle untersucht werden, ob andere Flächen für Wohnungsbau zur Verfügung stünden. Der Antrag sei mit großer Mehrheit beschlossen worden.

Nach Angaben der MAZ könnten auf dem rund 2,2 Hektar großen Gebiet sowie angrenzenden Flächen zwischen 430 und 600 Wohnungen entstehen. Gleichzeitig hätten sich zahlreiche Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sowie Anwohner gegen die Planungen ausgesprochen. Eine Online-Petition habe innerhalb kurzer Zeit rund 800 Unterschriften erreicht.

Auch innerhalb der Stadtpolitik seien alternative Ansätze diskutiert worden, etwa eine Anpassung des geplanten Grüngürtels. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bernd Rubelt, habe zugesichert, die geforderten Prüfungen vorzunehmen. Eine Beschlussvorlage zur Rahmenplanung werde für Anfang 2027 erwartet.

Wohnbaupläne in Golm: Sorgen um Entwässerung und Versiegelung

Parallel dazu werde in Potsdam über größere Wohnbauvorhaben diskutiert. Wie die PNN berichteten, stünden im Norden von Golm Planungen für bis zu 1700 neue Wohnungen im Raum.

Im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats hätten Anwohnerinnen und Anwohner sowie lokale Vertreter darauf hingewiesen, dass bei der Entwicklung des Gebiets ausreichend Flächen zur Regenwasserversickerung vorgesehen werden müssten. Hintergrund seien Erfahrungen aus der Vergangenheit, bei denen Starkregenereignisse zu überfluteten Kellern geführt hätten.

Die Ortsvorsteherin habe betont, dass entsprechende Anforderungen verbindlich in künftigen Bebauungsplänen festgeschrieben werden müssten. Ein beschleunigtes Verfahren, etwa über das sogenannte Bauturbo-Gesetz, sei aus dieser Sicht nicht geeignet.

Nach Angaben der Verwaltung umfasse das geplante Entwicklungsgebiet etwa 35 Hektar, wobei vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Naturschutzflächen wie das Golmer Luch oder Bereiche am Herzberg sollen hingegen unberührt bleiben.

Ein wichtiger Rahmen für die Planungen habe sich zuletzt durch eine geänderte Bewertung des Landesumweltministeriums ergeben. Nach einer gesetzlichen Anpassung werde das Vorhaben nun als im öffentlichen Interesse liegend bewertet, unter anderem aufgrund der Schaffung von Wohnraum und der Entwicklung des Wissenschaftsstandorts.

Weitere Vorhaben und nächste Schritte

Neben den langfristigen Planungen seien laut PNN auch kleinere Projekte im Gespräch. So sei etwa die Umnutzung von Lagerräumen einer Kita in Wohnraum bereits genehmigt worden.

Ein weiteres Vorhaben, der Bau einer Wohnanlage mit 68 Studierendenappartements, sei hingegen noch nicht entschieden. Hier gebe es unter anderem Bedenken wegen der Lage im Wasserschutzgebiet. Die weiteren Planungsschritte für das größere Wohngebiet in Golm sollten noch im Jahr 2026 konkretisiert werden. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sei für Anfang 2027 vorgesehen.

Quelle: MAZ, PNN