Stadt will Verfahren zur Sicherung der Kleingartenanlage am Angergrund abschließen

Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden

Der Stadtverordnetenversammlung wird zu ihrer Sitzung am 1. Dezember eine Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ vorgelegt. Das Verfahren zur Sicherung dieser Anlage soll damit abgeschlossen werden, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.

Bereits in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2018 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung dieses Bebauungsplans beschlossen, nachdem der Grundstückseigentümer, der Berliner Investor Tamax, auf eine künftige bauliche Nutzung der gärtnerisch genutzten Flächen am Angergrund spekulierte. Den Erhalt von Kleingartenflächen als Planungsziel hat die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Aufstellungsbeschluss vom 22. September 2021 erneut bekräftigt.

Das städtebauliche Ziel gemäß dem wirksamen Flächennutzungsplan, dem Stadtentwicklungskonzept (STEK) Kleingärten, den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „An der Nuthestraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Horstweg“ und anderen Planwerken sehen den dauerhaften Erhalt dieser bisher gärtnerisch genutzten Fläche und deren Sicherung als Kleingärten vor. Die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Anlagen sind maßgebliche Bestandteile des Babelsberger Landschaftsraums und erfüllten bislang wichtige Erholungsfunktionen, nicht nur für die Babelsberger Bevölkerung. Während Kleingärten auf Flächen in kommunalem Eigentum durch die Beschlussfassung über das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten gesichert sind, ist die dauerhaft planungsrechtliche Sicherung von Flächen in privatem Eigentum durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan erforderlich.

Der Grundstückseigentümer hat laut der Stadtverwaltung wiederholt erklärt, dass er seine Flächen am Angergrund nicht für eine dauerhafte kleingärtnerische Nutzung zur Verfügung stellen, sondern Wohnungen am Standort errichten möchte.

„Ich bedaure, dass die Suche nach einer Kompromisslösung, die neben dem weitgehenden Erhalt der Gartenflächen auch eine bauliche Nutzung von Teilbereichen ermöglicht hätte, nicht erfolgreich war. Die Positionen des Eigentümers waren nicht mit den Zielen der Stadt vereinbar. Auch wenn neue Wohnungen in Potsdam gebraucht werden, darf dabei der Erhalt von innerstädtischen Freiflächen, insbesondere Kleingärten, als städtebauliche Zielstellung nicht aufgegeben werden“, so der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt Bernd Rubelt.

Quelle: Bereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam