Soziales Erhaltungsrecht für Brandenburger Vorstadt?

Haushaltsbefragung der Landeshauptstadt noch bis 20. Oktober

Blick auf den Luisenplatz mit dem Brandenburger Tor. Foto: LHP/Robert Schnabel

Gegenwärtig prüft die Landeshauptstadt Potsdam, ob für die Brandenburger Vorstadt eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB erlassen werden kann. Ein zentraler Bestandteil dieser Untersuchungen ist eine repräsentative Haushaltsbefragung. Durch die Teilnahme möglichst vieler Bewohner:innen sollen Informationen zur Wohn- und Lebenssituation ermittelt werden. Die Fragebögen werden Mitte September an die Haushalte im Gebiet Brandenburger Vorstadt gesendet und können bis Montag, 20. Oktober, kostenlos zurückgeschickt oder online ausgefüllt werden.

Mithilfe des städtebaulichen Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung sollen Veränderungen im Wohnungsbestand sozialverträglich reguliert und die Wohnbevölkerung in den Erhaltungsgebieten vor Verdrängung geschützt werden. In zwei Stadtgebieten, Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd, gelten bereits seit November 2023 entsprechende Regelungen.

Interessierte Anwohner:innen der Brandenburger Vorstadt sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 30. September, um 18:30 Uhr in der Zimmerbühne, Zimmerstraße 12b, 14471 Potsdam, eingeladen. Dort informieren die Landeshauptstadt Potsdam sowie das beauftragte Planungsbüro LPG mbH über die geplanten Untersuchungen und das Soziale Erhaltungsrecht. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen zu erhalten.

Hintergrund:

Die soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument aus dem Baugesetzbuch. Mit dem sozialen Erhaltungsrecht soll die Wohnbevölkerung in einem Erhaltungsgebiet vor Verdrängungsprozessen geschützt werden. Verdrängungsprozesse können vor allem durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen und den damit einhergehenden Mieterhöhungen durch die Umlage der Modernisierungskosten verursacht werden.

Zu solchen Maßnahmen zählen zum Beispiel:
• besonders aufwändige, wohnwerterhöhende Modernisierungsarbeiten,
• die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnräumen/Wohnungen,
• die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder Ferienwohnungen,
• der Abriss von Wohngebäuden und
• die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (sofern das Land Brandenburg eine Verordnung zur Reglementierung von Wohnungsumwandlungen erlässt).

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.