Schneller, einfacher, günstiger planen, genehmigen und bauen

Landesregierung beschließt Novelle der Brandenburgischen Bauordnung

Eine Baustelle in Potsdam. Foto: Kerstin Riemer/Pixabay

Schneller und günstiger Planen und Bauen im Land: Das Kabinett hat am 16. Dezember dem Entwurf für die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zugestimmt. Damit sollen neue Standards bei der Digitalisierung gesetzt, Bauherr:innen entlastet, die Entscheidungsspielräume von Planer:innen und Architekt:innen erweitert und neue Chancen für nachhaltigen und bezahlbaren Wohnungsbau eröffnet werden.

„Mit der neuen Bauordnung schaffen wir die Grundlage für pragmatisches, innovatives und bezahlbares Bauen in Brandenburg – und zwar bürokratiearm“, wird Bauminister Detlef Tabbert in der Pressemitteilung des Kabinetts zitiert. „Durch verbindliche Fristen, mehr Verantwortung für Planerinnen und Planer und digitale Verfahren sorgen wir für Tempo am Bau. Damit stoßen wir einen kräftigen Modernisierungsschub für unsere Städte und Gemeinden an und helfen, dringend benötigten Wohnraum schneller und günstiger zu schaffen.“

Die wichtigsten Neuerungen, die von der Landesregierung in den Landtag eingebracht werden, und ihre Bedeutung:

Verbindlich schneller mit neuen Fristen

Die Bearbeitungsfristen werden neu geregelt. Die Straffung der Verfahrensregelungen und die Konkretisierung der Fristen tragen zu einer strukturierteren und schnelleren Behandlung der Bauanträge bei. Die Prüfung auf Vollständigkeit hat unter Einschluss der beteiligten Fachbehörden und Stellen binnen vier Wochen zu erfolgen. Bei Unvollständigkeit oder Mängeln gibt es nur eine einmalige Nachforderung in angemessener Frist.

Die Fachbehörden haben in der Regel einen Monat Zeit, sich zu einem Vorhaben zu äußern. Melden sie sich in dieser Frist nicht, gilt: Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

Bauanträge sollen künftig nur noch digital eingereicht werden. Die Abläufe werden somit transparenter und effizienter.

Durch die Ausweitung verfahrensfreier Vorhaben, die Einführung des neuen Genehmigungsfreistellungsverfahrens und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sollen Bauherr:innen, Planer:innen und die unteren Bauaufsichtsbehörden entlastet werden.

Geringere Kosten und mehr Freiheit beim Bauen

Planer:innen erhalten mehr Spielraum bei neuen Wohnformen, beim Bauen im Bestand und bei nachhaltigen Technologien. Durch Erleichterungen bei den Anforderungen an Spielplätze, KFZ-Stellplätze und Abstellräume für Wohnnutzungen können Baukosten reduziert werden.

Entlastung für Kommunen und Verwaltung

Das neue Genehmigungsfreistellungsverfahren erlaubt der Gemeinde, bei bestimmten Vorhaben zu erklären, dass auf ein Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden kann, wenn das Vorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht.

Durch eine neue Verordnungsermächtigung wird ein finanzieller Ausgleich für mögliche Mehrbelastungen der Kommunen ermöglicht.

Nachhaltig und innovativ

Die BbgBO setzt im Rahmen der Zulassung von Abweichungen Impulse für Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Durch die Anhebung des Schwellenwertes kann sichergestellt werden, dass eine Vielzahl von Ladeinfrastrukturvorhaben verfahrensfrei und somit beschleunigt umgesetzt werden kann. Das treibt den Hochlauf der Elektromobilität voran und unterstützt die Transformation zu einer klimafreundlichen Mobilität in Deutschland.

Minister Tabbert betonte: „Mit der neuen Bauordnung tragen wir dazu bei, Verfahren zu beschleunigen, das Bauen und das Umbauen im Bestand zu erleichtern und Baukosten zu senken. Die Novelle macht Planen und Bauen in Brandenburg moderner, effizienter und attraktiver – für Kommunen, Wirtschaft und die Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.“