„Schattenmieten“ in Berlin mitunter doppelt so hoch wie gedeckelte Miete

„F+B Wohnindex“: Wird der Mietendeckel gekippt, drohen Mietern Nachzahlungen in Millionenhöhe

Foto: Andreas Breitling/Pixabay

In Berlin habe sich aufgrund des seit dem 23. Februar 2020 in Kraft getretenen Mietendeckels (MietenWoG Bln) ein zweigeteilter Mietenmarkt mit „Schattenmieten“ entwickelt, berichtet das Hamburger Forschungsinstitut F+B in seinem „Wohnindex Deutschland II-2020“. Der Begriff „Schattenmiete“ bezeichnet die vielfach noch vereinbarte Marktmiete, die mitunter doppelt so hoch seien wie die „offizielle“ Miete, die seit Inkrafttreten des Mietendeckels gilt. Viele Vermieter möchten sich so für den Fall absichern, dass der Mietendeckel doch noch als verfassungswidrig gekippt wird. Den Mietern, die sich auf solche Mietverträge einlassen, drohen in diesem Fall hohe Nachzahlungen.

„Für Forschungsinstitute wie F+B wird es infolgedessen zur Herausforderung, das „wahre“ Niveau der Angebotsmieten zu erfassen“, heißt es in der Analyse, die Sie hier nachlesen können. „Letztendlich müssen zwei unterschiedliche Mietkategorien mindestens bis zur endgültigen Klärung der Verfassungskonformität des Berliner Mietendeckels eingeführt werden, was F+B erstmals in einer Einzelanalyse für alle erfassten Neuvermietungsmieten unternommen hat.“

Der BBU kritisiert die Verwendung des Begriffs „Schattenmiete“. Vorständin Maren Kern sagte dazu: „Statt Schattenmiete wäre Transparenzmiete der passende Begriff. Damit für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels vorzubauen, gehört zur Sorgfaltspflicht des umsichtigen Kaufmanns – so wissen Mieter, woran sie sind.“

Quellen: Forschungsinstitut F+B, BBU