Sanierungssatzung „Am Findling“ soll aufgehoben werden

Eine entsprechende Vorlage hierzu wird in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember eingebracht.

Das Sanierungsgebiet „Am Findling“ liegt im Stadtteil Babelsberg und gehört mit etwa 7 ha, 18 Gebäuden und einem Wohnungsbestand von ca. 310 Wohneinheiten zu den eher kleinen Sanierungsgebieten der Landeshauptstadt Potsdam.

Die wesentlichen Ziele der 2011 beschlossenen Sanierungsmaßnahme waren neben der Sicherung und Sanierung vorhandener Gebäudesubstanz die Verbesserung des Wohnumfeldes sowie die Erneuerung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes.

Zum damaligen Zeitpunkt wies ein erheblicher Anteil an Wohngebäuden einen hohen bzw. mittleren Instandsetzungsbedarf auf. Heute, gut zwölf Jahre später, ist der Gebäudebestand der denkmalgeschützten Heidesiedlung zu 100 Prozent saniert. Dazu gehört auch das stadtbildprägende Heidehaus, welches zu einem Nachbarschafts- und Begegnungshaus wurde. Miet- und Belegungsbindungen haben dazu beigetragen, dass viele der Altmieter*innen in der Heidesiedlung wohnen bleiben konnten.

Auch die privaten Freiflächen und die öffentlichen Plätze und Grünflächen wurden aufgewertet. Der zentral im Sanierungsgebiet gelegene Willi-Frohwein-Platz ist heute nicht nur ein grüner Mittelpunkt im Stadtquartier. Er ehrt zudem einen besonderen Bürger der Landeshauptstadt Potsdam und ist zu einem würdigen Gedenkort für die Opfer des Holocaust umgestaltet worden.

Weiterhin als Aufgabe bestehen bleibt die Beseitigung der Mängel im öffentlichen Straßenraum, die bisher nicht behoben werden konnten. Da die Sanierung im sogenannten einfachen Verfahren durchgeführt wurde, war für die Finanzierung der Straßenerneuerung die Erhebung von Beiträgen gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) von den anliegenden Eigentümer*innen vorgesehen. Der Beschluss des Landtages von 2019, für die Erneuerung bestehender Straßen keine Anliegerbeiträge mehr zu erheben, hat dazu geführt, dass diese Sanierungsmaßnahme nicht mehr ausfinanziert ist. Da eine Umsetzung im Rahmen des Sanierungsverfahrens aus Haushaltsmitteln in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, ist die Sanierungssatzung aufzuheben.

Alle umgesetzten Maßnahmen wurden maßgeblich mit Städtebaufördermitteln sowie mit Wohnraumfördermitteln des Bundes und des Landes finanziert.