Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Abschlussbericht vor.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Geprüft habe sie den Reformbedarf der Richtlinie, insbesondere durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen der bestehende Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen beseitigt werden könne. Ziel sei unter anderem die leichtere Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesjustizminiseriums.

Besonderes Augenmerk habe die Arbeitsgruppe auf die Förderung der Elektromobilität und die Barrierefreiheit des Wohnens gelegt. Außerdem sei geprüft worden, wie eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erreicht werden kann.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Foto: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte dazu: „Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen. Um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen zu verbessern, wollen wir die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit senken und die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Teilnahme nutzen.“

Im Juni 2018 hatten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder die Gründung der Arbeitsgruppe beschlossen. Geleitet wurde diese durch das Bundesjustizministerium sowie das Bayerische Staatsministerium der Justiz.

Den Abschlussbericht zur Reform des WEG finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

27.08.2019