RAW-Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden

Die Planungen für die städtebauliche Entwicklung des Areals um die Neue Halle des einstigen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW-Gelände) an der Friedrich-Engels-Straße gehen ihrem Abschluss entgegen.

Der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam liegt zu ihrer Sitzung am 1. Dezember eine Beschlussvorlage vor, mit der der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ als Satzung beschlossen werden soll.

Potsdam verfügt neben zahlreichen kleinen und mittelständigen Softwareentwicklern auch über international agierende IT-Unternehmen und hat eine eigenständige Fakultät „Digital Engineering“ an der Universität Potsdam. Darüber hinaus ist Potsdam seit 2017 einer von zwölf sogenannten „Digital Hubs“ in Deutschland, dabei der einzige mit dem Schwerpunkt „MediaTech“. Vor diesem Hintergrund sei das Vorhaben der „The RAW Potsdam GmbH“ geeignet, Potsdam als Innovations- und Kompetenzstandort weiter auszubauen und damit auch den Inhalten des Landes Brandenburg mit dem Cluster „Informations- und Kommunikationstechnik, Medien- und Kreativwirtschaft“ zu entsprechen, teilte das Rathaus am gestrigen Donnerstag mit. Das am südlichen Rand der Innenstadt der Landeshauptstadt Potsdam gelegene Plangebiet biete „ein großes Potenzial für die Entwicklung eines zentralen Ortes der digitalen Transformation zwischen Wirtschaftsunternehmen, Wissenschaft, Start-ups, Marktführern sowie jungen Unternehmen“.

Laut des Baubeigeordneten Bernd Rubelt hätten die größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen und auch die Einbindung des Gestaltungsrats zu einer Weiterentwicklung der Planung und zu einer besseren Integration in das unmittelbare städtebauliche Umfeld geführt.

Für das Gelände der ehemaligen Wagenhalle ist demnach eine gewerblich-orientierte Nutzung vorgesehen, die neben flexiblen Büros, großzügigen Gemeinschaftsflächen und Räumlichkeiten für verwaltungsähnliche Zwecke auch Sport- und Erholungsangebote, Gastronomie, Einzelhandel und Flächen für Kongress- und Veranstaltungszwecke sowie (hoch-)schulische Zwecke umfasst.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hatte in ihrer Sitzung am 30. Januar 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs beschlossen. Mit Beschluss vom 4. November 2020 habe die Stadtverordnetenversammlung bereits über die bis dato vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden im Rahmen der Abwägung entschieden.

Im Rahmen eines rund dreijährigen Prozesses sei die Planung überarbeitet und qualifiziert worden, heißt es weiter. Wichtige Phasen in diesem Prozess seien Veranstaltungen mit den Anwohnenden und weitere Beteiligungsrunden gewesen, in denen Stellungnahmen abgegeben und wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Planung gewonnen werden konnten.

Entsprechend der im Baugesetzbuch formulierten Rahmenbedingungen liege nun eine Planung vor, die neben einem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers den dazugehörigen Bebauungsplan enthält. Beide Planwerke würden um einen zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung verhandelten Durchführungsvertrag ergänzt, so die Stadtverwaltung.

Quelle: Bereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam