Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2021 wird die Verwaltung die Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal“ einbringen.
Aufbauend auf den Erfahrungen der vorangegangenen Vergabeverfahren in der Potsdamer Mitte und mit kritischem Blick auf Inhalte der Verfahren und deren Umsetzbarkeit seien die Vorgaben zur Gestaltung, Nutzung und Vergabe der Grundstücke im Block IV bis zum Sommer 2020 verfeinert worden, teilte die Verwaltung mit. Im August 2020 habe die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss über die Konkretisierung des Integrierten Leitbautenkonzepts wie auch die Vergabeverfahren zum Block IV gefasst.
Mit den künftigen Bauherren wird es vertragliche Regelungen geben, um die Umsetzung der Bauprojekte zielgerichtet zu sichern. Darüber hinaus helfen die Regelungen des Bebauungsplans, eine höhere Verbindlichkeit in den Baugenehmigungsverfahren zu erhalten. Mit dem Satzungsbeschluss zum B-Plan wird die rechtliche Sicherung der ausgewählten Bauprojekte auch über das Ende der Sanierungsmaßnahme „Potsdamer Mitte“ hinaus verbindlich festgeschrieben.
Bereits Anfang Dezember 2020 hat die Sanierungsträger Potsdam GmbH, Treuhänder der Stadt Potsdam, die Projektinformation zur Vergabe veröffentlicht. Noch bis zum 25. Februar 2021 können sich interessierte Bieter auf die Lose 3 und 4 im südlichen Bereich des Blocks bewerben.
Quelle: Bereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam