OVG-Urteil zu Wassergebühren: Kritik an Intransparenz und Gebührenkalkulation

PNN: Schriftliches Urteil wirft Fragen zur Gebührenpraxis und finanziellen Konstruktion der Stadt auf.

Foto: Pixabay/Karolina Grabowska

Die Richter des neunten Senats kritisieren in dem 29-seitigen Beschluss unter anderem intransparente Kostenansätze und eine unplausible Kalkulation, mit möglichen Auswirkungen auf Tausende Widersprüche von Bürgern. Im Zentrum der Kritik steht laut PNN die Teilprivatisierung der Wasserversorgung Ende der 1990er Jahre. Damals habe die Landeshauptstadt Potsdam 49 Prozent an den privaten Versorger Eurawasser verkauft. Nach Darstellung des Gerichts zur Sanierung der Stadtkasse. Die Rückabwicklung des Geschäfts, die rund sechs Millionen Euro gekostet habe, sei mit möglichen verdeckten Kreditaufnahmen verbunden gewesen. Das Gericht formuliert: „Das diesbezügliche Konstrukt kommt einer verschleierten Kreditaufnahme zumindest nahe.“

Diese mutmaßlich entstandenen Mehrkosten hätten jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht in zulässiger Weise in die Kalkulation der Wassergebühren einfließen dürfen und würden damit rechtswidrig auf die Verbrauchern umgelegt.

Unplausible Zinssätze, intransparente Kosten

Besonders deutlich fällt laut PNN die Kritik am kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 Prozent sowie einem Wagniszuschlag von drei Prozent auf den Werteverschleiß aus. Beide Posten tauchten laut Gericht in der Gebührenkalkulation auf, ohne nachvollziehbare Begründung. Ebenso habe die Stadt keine ausreichende Transparenz über sogenannte Fremdleistungsentgelte hergestellt, also Kosten für Leistungen Dritter – in diesem Fall offenbar zugunsten der kommunalen Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP).

Auch die Verwendung von Gewinnen der EWP innerhalb des Stadtwerke-Verbunds, etwa zur Subventionierung des Öffentlichen Nahverkehrs oder der Schwimmbäder, dürfe laut Gericht nicht über Wassergebühren querfinanziert werden. Das OVG stellt klar: Kosten anderer gebührenpflichtiger Einrichtungen sollten nicht ganz oder anteilig über Wassergebühren gedeckt werden.

Konsequenzen noch offen

Die Stadtverwaltung habe laut PNN angekündigt, das Urteil zu prüfen. Eine Beschwerde sei nicht ausgeschlossen. In einer ersten Reaktion äußerte sich eine Stadtsprecherin vorsichtig: „Wir prüfen und bewerten jetzt die Auswirkungen.“ Bereits im Vorfeld habe der frühere Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) angekündigt, den zugrunde liegenden Vertrag aus dem Jahr 1998 auf Anpassungsbedarf hin zu überprüfen.

Rechtsanwalt Gunter Knierim, der einen der Kläger vertreten habe, sehe im Urteil eine Bestätigung jahrelanger Kritik: Der inzwischen verstorbene Kläger habe bereits seit 2010 gegen mehrere Gebührenbescheide erfolgreich vorgegangen. Die nun vorliegenden Entscheidungsgründe bestätigten erneut eine mangelhafte Gebührenkalkulation, die auch in späteren Jahren nicht plausibilisiert worden sei, wie die PNN berichtet.

Aktuell seien laut PNN mehr als 8000 Widersprüche gegen Wassergebührenbescheide in Potsdam anhängig. Ob und wie diese nun geprüft werden müssten, bleibe zunächst offen – ebenso wie die Auswirkungen auf die zukünftige Gebührenkalkulation in der Stadt.

Quelle: PNN