Per Mausklick zur Genossenschaft

Justizministerium plant Erleichterung gemeinschaftlichen Wirtschaftens

Bundesjustizminister Marco Buschmann. Foto: Julia Deptala

Gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu bauen, ein Windkraftwerk oder eine Solaranlage zu errichten, dazu eigne sich eine Genossenschaft, erklärt das Handelsblatt. Nun soll das Modell der „Hilfe zur Selbsthilfe“ modernisiert werden. „Es soll künftig möglich sein, eine Genossenschaft völlig digital zu gründen“, heiße es im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ des Bundesjustizministeriums, der dem Blatt vorliegt. Es gehe darum, Genossenschaften „attraktiver zu machen“.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP verankert: „Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen.“ Aus dem Hause von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) liege dazu nun ein Referentenentwurf vor, der am 4. Juni in die Ressortabstimmung gegeben worden sei. Es sei unbestreitbar, „dass die deutschen Genossenschaften mit ihren insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern einen wesentlichen Beitrag für das Gemeinwohl leisten“, heiße es darin.

Allerdings dauere eine Eintragung in das Genossenschaftsregister demnach sehr viel länger als etwa die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in das Handelsregister. Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem Prüfungsverband sein, der eine Gründungsprüfung sowie regelmäßige Prüfungen durchführt. Alle genossenschaftlichen Prüfungsverbände sollen nach Buschmanns Vorlage dazu verpflichtet werden, ihre Kontaktdaten in eine von einer staatlichen Stelle geführte Datenbank einstellen zu lassen und zu aktualisieren, „um die Suche nach einem passenden Prüfungsverband zu beschleunigen“.

In der genossenschaftlichen Praxis existiere ein Bedürfnis für noch weitere Digitalisierungen, heiße es in dem Entwurf weiter: „Viele Genossenschaften möchten auf ein papierloses Büro umstellen und den Ein- und Austritt von Mitgliedern rein digital abwickeln können.“ Darum soll die Schriftform nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein, zugunsten der Textform, etwa „in einer E-Mail oder über eine geeignete Smartphone-App“. Sitzungen und Beschlussfassungen sollen künftig ebenfalls digital möglich sein.

Zudem seien Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften geplant. Hierbei geht es um „einige wenige“ sogenannte Kapitalanlage-Genossenschaften. Diese Unternehmen tarnen sich häufig als Wohnungsgenossenschaften, allerdings geht es nicht um die Versorgung der Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum, sondern um die bloße Kapitalanlage.