Orientierungshilfe und Prüfinstrument

Im Januar 1998 trat der erste Mietspiegel für Potsdam in Kraft

Zum 1. Januar 1998 trat der erste Mietspiegel für die Landeshauptstadt in Kraft. Der Mietspiegel findet seine rechtliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er stellt eine Übersicht über die im Erhebungszeitraum im Gemeindegebiet Potsdam gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit dar. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurden nur solche Mieten einbezogen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart (Neuverträge) oder, von Erhöhungen durch Veränderungen von Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind (Mieterhöhungen). Die aus-gewiesenen Mieten werden kurz „ortsübliche Vergleichsmiete“ genannt.

Der Mietspiegel bietet den Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe herangezogen werden.

„Der Mietspiegel ist für Mieter ein geeignetes Instrument zur Prüfung von Mieterhöhungsbegehren und zur Gewinnung einer Preisübersicht bei der Anmietung von Wohnungen. Er erzeugt Transparenz am Wohnungsmarkt und wirkt streitmindernd“, heißt es in der Erläuterung der Landeshauptstadt Potsdam zum Mietspiegel.

Den aktuellen sowie vergangene Mietspiegel der Stadt Potsdam können Sie hier herunterladen.

Quelle: Landeshauptstadt Potsdam