MAZ: Gebührenregeln nicht mit Landesverfassung vereinbar

Einige Baugebühren könnten demnächst steigen. Das meldete die MAZ am 11. Oktober. Grund dafür sei, dass die geltende Brandenburgische Baugebührenordnung gegen die Landesverfassung verstoße. Die dort enthaltenen Gebührenregeln seien nicht mit dem sogenannten Konnexitätsgebot vereinbar, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
„Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land zu einem vollständigen Kostenausgleich bei der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene. Die Antragsteller – vier Landkreise des Landes Brandenburg – rügen mit ihrem Normenkontrollantrag, dass die Gebührenerhebung auf der Grundlage der Baugebührenordnung nicht ausreiche, um die Kosten auszugleichen, die ihnen durch die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde entstehen“, so die Begründung wörtlich. Dazu zählen Gebühren und Auslagen, die zum Beispiel Gemeinden, Bauaufsicht, Sachverständige oder Prüfingenieure für bestimmte Leistungen und Amtshandlungen von Bürgern, Institutionen oder Unternehmen verlangen, erläutert die Zeitung.
Das Konnexitätsgebot verlange eine sorgfältige und gründliche Kostenprognose, sagt das Oberverwaltungsgericht. Diese Anforderungen habe das Land Brandenburg verfehlt, indem es trotz erkennbar steigender Personalaufwendungen lediglich einen Durchschnittswert der Jahre 2011 bis 2014 herangezogen und die zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses bereits bekannten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst nicht vollständig berücksichtigt habe. Eine Revision gegen das Urteil wurde laut Pressemitteilung des Gerichts nicht zugelassen.