Wie der Verband Berlin‑Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sowie rbb24 berichtet hätten, hätten die Regierungsfraktionen im Brandenburger Landtag am 19. Mai 2026 ihre gemeinsamen Vorschläge für eine Novelle der Brandenburger Bauordnung vorgelegt.

Ziel der Reform sei es, das Bauen in Brandenburg künftig schneller, einfacher und günstiger zu machen und damit einen Beitrag zu bezahlbarem Wohnen zu leisten.
Regierungsfraktionen legten Vorschläge zur Vereinfachung von Bauverfahren vor
Nach Angaben von rbb24 hätten SPD und CDU vorgeschlagen, Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Künftig sollten Bauanträge verpflichtend digital eingereicht werden. Die zuständigen Behörden müssten innerhalb von drei Wochen prüfen, ob ein Antrag vollständig sei. Erfolge innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung, solle die Genehmigung künftig automatisch als erteilt gelten. Diese sogenannte Genehmigungsfiktion solle nicht mehr nur für vereinfachte Verfahren, sondern auch für reguläre Bauanträge gelten.
BBU begrüße Fokus auf Bestand, Modernisierung und Umbau
Der BBU habe die Pläne ausdrücklich begrüßt. Vorständin Maren Kern habe erklärt, es sei besonders wichtig, dass die Novelle nicht allein den Neubau, sondern auch das Modernisieren und Weiterentwickeln des Bestands in den Mittelpunkt stelle. Brandenburg habe erkannt, dass vorhandene Gebäude besser genutzt werden müssten, um schneller Wohnraum zu schaffen und zugleich den Klimaschutz voranzubringen.
Mehr Genehmigungsfreistellungen sollen Bauprozesse beschleunigen
Der Gesetzentwurf enthalte laut BBU eine klare Fokussierung auf verfahrensfreie Vorhaben und Genehmigungsfreistellungen. Dadurch könnten Prozesse spürbar vereinfacht und beschleunigt werden. In mehreren Bereichen entstehe künftig faktisch eine Genehmigungsfiktion. Die Ausweitung dieser Regelungen auf alle Gebäudeklassen und Gebäudearten eröffne zusätzliche Spielräume für Wohnungsunternehmen und Bauherren.
Neuer Umbauparagraph erleichtere Modernisierung bestehender Gebäude
Als besonders wichtig habe der BBU die Einführung eines eigenen „Umbauparagraphen“ hervorgehoben. Dieser solle sicherstellen, dass bestehende Gebäude bei Umbau und Modernisierung nicht wie vollständige Neubauten behandelt würden, sofern Sicherheit und Ordnung gewährleistet seien. Damit könnten energetische Sanierungen, Umnutzungen und Weiterentwicklungen des Bestands deutlich erleichtert werden.
Erleichterungen bei Dachausbau und Aufstockung vorgesehen
Weiterhin sähen die Vorschläge geringere Zusatzpflichten bei Dachausbau und Aufstockung vor. Auch dies könne dazu beitragen, innerstädtische Potenziale besser zu nutzen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.
Flexiblere Baustandards sollten Kosten senken und Wohnraum schaffen
Bei den Baustandards setze Brandenburg laut BBU wichtige Signale. Vorgesehen seien unter anderem flexiblere Vorgaben bei Raumhöhen, geringere Anforderungen an Abstellräume sowie eine Reduzierung der Stellplatzpflichten. Für Neubauten solle künftig in der Regel nur noch ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich sein. Gemeinden dürften den Bau von Fahrradabstellplätzen nicht mehr verpflichtend verlangen.
Wegfall der Solarpflicht auf Gewerbedächern umstritten
Kritisch begleitet werde der Entwurf laut rbb24 insbesondere wegen des geplanten Wegfalls der Solarpflicht auf gewerblich genutzten Dächern. Während die Regierungsfraktionen dies als Bürokratieabbau werteten, hätten das Brandenburger Klimabündnis sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen von einem klimapolitischen Rückschritt gesprochen. Gerade im Gewerbebereich werde großes Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien verschenkt.
BBU fordere zügige Verabschiedung und praxisnahe Umsetzung
BBU‑Vorständin Maren Kern habe betont, dass die Novelle ein starkes Bekenntnis zu bezahlbarem Bauen, Modernisierung und Wohnen darstelle. Entscheidend sei nun, dass das Gesetz zügig verabschiedet und anschließend verlässlich, digital und praxisnah vor Ort angewendet werde. Dies wolle der BBU im Rahmen des Bündnisses für Wohnen aktiv begleiten.
Landtag solle Bauordnungs‑Novelle im Juni beschließen
Nach Angaben von rbb24 solle die Novelle der Brandenburger Bauordnung im Juni 2026 im Landtag beschlossen werden. Das Inkrafttreten sei in mehreren Stufen bis Januar 2027 vorgesehen.








