Neues Wohnraumförderungsgesetz in Vorbereitung

Brandenburg erhofft sich mehr Gerechtigkeit.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen, für Studierende und Auszubildende, für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren wird es künftig leichter, in mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu ziehen. Das sieht der Entwurf für das Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Bauministerin Kathrin Schneider am Dienstag verabschiedet hat. Unter anderem werden die Einkommensgrenzen angehoben und künftig automatisch an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Außerdem wird der Berechtigtenkreis um gemeinschaftliche Wohnformen erweitert. Mehr dazu erfahren Sie hier: https://mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=892374

Der Verband Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) begrüßte den PNN zufolge das neue Gesetz: Ein eigenes Gesetz, sagte BBU-Vorstand Maren Kern demnach, sei ein wichtiges Instrument einer lösungsorientierten Wohnungspolitik. Doch es gibt auch Kritik. „Es ist nur ein Trostpflaster für die vielen Menschen, die verzweifelt nach einer neuen Wohnung suchen“, sagte Grünen-Landeschefin Petra Budke laut PNN zum neuen Gesetz. „Denn es löst nicht das Problem, dass es einfach zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt, insbesondere in den Ballungsräumen ringsum Berlin.“ Auch wenn das Land jetzt umsteuere, „lassen sich die Versäumnisse nur schwer aufholen“, so Budke. „Es reicht nicht, mehr Menschen einen Wohnberechtigungsschein zu geben, man muss ihnen auch bezahlbare Wohnungen anbieten können.“ Das Landesprogramm für sozialen Wohnungsbau müsse deutlich aufgestockt werden.

Quelle: Landesministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Potsdamer Neueste Nachrichten